AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 08:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2dfb1275-ef7c-4d05-8aeb-fff350ae63ff/

Neubau GESAMTKLINIKUM Heidekreis in Bad Fallingbostel - Medizintechnik Radiologie und interventionelle Bildgebung

Notice-ID: 2dfb1275-ef7c-4d05-8aeb-fff350ae63ff · Procedure-ID: ffa972e0-feac-4367-a013-af20434eef00

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Stammdaten

Auftraggeber
Heidekreis-Klinikum gGmbH, Walsrode
Veröffentlicht
01.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
33100000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand – abhängig vom Los – sind: - Lieferung, Montage und betriebsfertige Übergabe der Systeme CT, MRT, Angiografie (HybridOP) und digitaler Röntgen-Bucky, - Bereitstellung einer modalitätsübergreifenden Befundungs-/Bildverarbeitungslösung, - Vollständige Integration in RIS/KIS/PACS (IT und Medizintechnik-Infrastruktur), - Umfassende Einweisungs-, Schulungs-, Service und Instandhaltungsleistungen. Die Systeme müssen dem Stand der Technik entsprechen, hohe Bild-/Befundungsqualität und Patientensicherheit gewährleisten sowie effiziente, anwenderfreundliche Abläufe unterstützen. Ziel ist eine konsistente, interoperable, langfristig tragfähige Systemlandschaft.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).