Alle Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden im zweiten Schritt hinsichtlich der Eignungskriterien geprüft. Die Eignung wird anhand der vorgelegten Referenzen geprüft. Alle Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden im zweiten Schritt anhand der Eignungskriterien, geprüft. Die Eignung wird mit Hilfe von bis zu 3 dargestellten Referenzprojekte nachgewiesen. Die Referenzprojekte werden mit einer Punktzahl bewertet. Je Projekt können bis zu 30 Wertungspunkte, insgesamt also bis zu 90 Wertungspunkte erreicht werden. Sollten mehr als 3 Referenzen beigebracht werden, so werden die 3 Projekte mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Es wird darum gebeten, den organisatorischen Aufwand zu begrenzen, indem nicht mehr als 3 Projekte eingereicht werden. Als „geeignet“ werden alle Bewerber oder Bewerbergemeinschaften gewertet, die mindestens 60 der 90 erreichbaren Punkte nachweisen können.
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Mindestens 3 bis maximal 5 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften werden entsprechend des Erreichen der Eignungskriterien als Bieter oder Bietergemeinschaften für die Abgabe eines Erstangebots ausgewählt. Sollten mehr Bewerber oder Bewerbergemeinschaften durch das Erreichen oder Überschreiten der Punktzahl für die zu vergebenden Plätze geeignet sein kommen, so entscheidet das Los. Sollten weniger als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestpunktzahl erreichen, so werden die ersten 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften entsprechend der Platzierung in der Rangfolge nach Punkten als Bieter eingeladen.
In der Referenzliste Formblatt F 09 sind insgesamt bis zu drei Projekte zu benennen. Jedes Projekt ist im Formblatt F 10 mit Angaben, textlichen und grafischen Beschreibungen sowie Kennwerten darzustellen. Je Referenz darf maximal 1 Seite DIN A3 in freier Gestaltung mit Bild, Text und Datenangaben beigelegt werden. Referenzen können von verschiedenen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder Gebern einer Eignungsleihe erbracht werden. Die Angaben müssen eindeutig aus den Unterlagen im Formblatt bzw. dem selbst gestalteten Projektblatt hervor gehen. Für die Angaben zu den Referenzen können Nachweise nachgefordert werden. Die Referenzen müssen alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Referenzen, die eine oder mehrere dieser Anforderungen nicht erfüllen, werden insgesamt nicht berücksichtigt:
1. Jedes der drei Projekte muss mindestens der Honorarzone III nach HOAI § 39 Freianlagen zugeordnet werden.
2. Mindestens 2 der 3 Projekte müssen unter eigener Projektleitung und eigener Bauleitung mindestens in den Leistungsphasen LP 2 bis LP 8 nach HOAI bearbeitet und realisiert worden sein. Die Leistungsphase LP 8 muss nach dem 01. Januar 2016 und vor dem 26. März 2026 (Tag der Absendung der Bekanntmachung) abgeschlossen sein. Als „realisiert“ wird der Abschluss der LP 8 bzw. die Nutzungsaufnahme gewertet.
3. Eines der 3 Projekte muss unter eigener Projektleitung und eigener Bauleitung mindestens in den Leistungsphasen LP 2 und LP 3 nach HOAI bearbeitet worden sein. Die Leistungsphase LP 3 muss nach dem 01. Januar 2016 und vor dem 26. März 2026 (Tag der Absendung der
Bekanntmachung) abgeschlossen sein.
Die Projektleitung bzw. Bauleitung darf in angestelltem oder freien Mitarbeiterverhältnis für ein anderes Unternehmen erbracht
worden sein, wenn für die übernommene Leitungsfunktion in den jeweiligen Leistungsphasen eine schriftliche Bestätigung des
beauftragten Unternehmens vorliegt.
Die Referenzen werden mit Hilfe der folgenden Eignungskriterien bewertet. (Detaillierte Aufgliederung und Punktbewertung siehe Vergabeunterlagen)
A Vergleichbarkeit des Vorhabens
B Organisatorischer Anspruch
C Wissenssicherung
Summe der maximal zu erreichenden Punkte je Referenzprojekt: 30