AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planung FBQ: Los 1 - PFA 4 Lph 6-7; Los 2 - PFA 5.1 Lph 6-7; Los 3 - PFA 5.2 Lph 6-7
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
- Veröffentlicht
- 15.08.2025
- Frist (Submission)
- 15.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) wird als kombinierte Straßen- und Schienenverbindung errichtet. Die BRD ist lt. Staatsvertrag mit dem Königreich Dänemark für den Ausbau der deutschen Schienenhinterlandanbindung verantwortlich. Demzufolge erfolgt der Aus- und Neubau der DB- Strecke 1100 auf einer Länge von ca. 90 km mit zwei elektrifizierten Gleisen. Die Geschwindigkeit wird auf 160 km/h angehoben, in Teilbereichen auch auf 200 km/h. Das Vorhaben gliedert sich in zehn Planfeststellungsabschnitte, die Inbetriebnahme soll bis 2029 erreicht werden. PFA 4 (Bau-km 150,752 bis Bau-km 157,055): - Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphase 6 bis 7 nach HOAI - Tragwerksplanung Leistungsphase 6 nach HOAI PFA 5.1 (Bau-km 157,055 bis Bau-km 165,982): - Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphase 6 bis 7 nach HOAI - Tragwerksplanung Leistungsphase 6 nach HOAI PFA 5.2 (Bau-km 165,982 bis Bau-km 173,117): - Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphase 6 bis 7 nach HOAI - Tragwerksplanung Leistungsphase 6 nach HOAI
Lose
3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 13.02.2026
- Ende
- 30.06.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.