AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2e6f856d-fd61-4273-8f8b-8adab0fd7d2f) · Abgerufen am 10.10.2026 15:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2e6f856d-fd61-4273-8f8b-8adab0fd7d2f/

Neubau Kindertagesstätte Hergensweiler - Sonnenschutz

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Hergensweiler, Hergensweiler
Veröffentlicht
17.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212190 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius für rund 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. Das bestehende Gebäude wurde bereits komplett rückgebaut. Zu vergeben sind die Leistungen rund um den Sonnenschutz. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 01.02.2027- April 2027 Einzelne Ausführungszeiträume: Sonnenschutzanlagen: 01.02.2027-12.03.2027; Endmontage/Feininstallation: April 2027; Inbetriebnahme: Januar 2028 Die einzelnen Ausführungszeiträume können auch dem Bauzeitenplan entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
30.04.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Faltenbacher Jalousienbau GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
07.09.2026
Zuschlagsentscheidung
20.08.2026
Angebotsspanne
0 – 0 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).