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Schülerbeförderung – Körperbehinderte Allgäu gGmbH
Körperbehinderte Allgäu gGmbH · Kempten · Bayern · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSchülerbeförderung – Körperbehinderte Allgäu gGmbH - Los 1: : „Region Süd“🏆 Brandner Kleinbus GmbH & Co. KG · Mindelheim
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Los 2 VergebenSchülerbeförderung – Körperbehinderte Allgäu gGmbH - Los 2: „Region Nord“🏆 Brandner Kleinbus GmbH & Co. KG · Mindelheim
- Brandner Kleinbus GmbH & Co. KG · Mindelheim Großunternehmen
Beschreibung
Die Körperbehinderte Allgäu gGmbH betreibt u.a. die Astrid-Lindgren-Schule (Förderzentrum mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) sowie eine Heilpädagogische Tagesstätte („HPT“) und eine Therapieabteilung. Auftragsgegenstand sind Beförderungsdienstleistungen gemäß den Vertragsbedingungen (Vergabunterlage D - D.1.) sowie gemäß Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C - C.1.). Die Beförderungsteilnehmer sind öffnungstäglich von ihren jeweiligen Wohnsitzen zur Einrichtung und zurück behindertengerecht zu befördern. Der Beförderungsauftrag wird in zwei (2) Lose aufgeteilt, namentlich in Los 1: „Region Süd“ und Los 2: „Region Nord“. Eine Loslimitierung besteht nicht.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preisangebot 50 %Preis
Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Preisblatt (Formblatt B.12.a.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Gewertet wird der jeweilige fiktive Gesamtwertungspreis für das erste Vertragsjahr. Sofern für alle Fahrten lediglich ein Steuersatz gilt, ist dieser in der dafür vorgesehenen Spalte „MwSt.-Satz“ im Preisblatt anzugeben. Sofern Sie mehrere unterschiedliche Steuersätze verwenden, ist die Spalte „MwSt.-Satz“ im Preisblatt freizulassen (alle weiteren gelb markierten Felder des Preisblattes, insbesondere auch der Bruttopreis für die jeweiligen Positionen, sind zwingend auszufüllen). In diesem Fall ist dem Angebot eine detaillierte Aufschlüsselung der Umsatzsteuer je Preisposition gemäß dem Muster in Vergabeunterlage B.12.c.(Aufschlüsselung Umsatzsteuer) beizulegen. Die Kalkulationshinweise in den Verfahrensbedingungen sind zwingend zu beachten (Ziffer I.8.3.). Der jeweilige Preis wird wie folgt mit maximal 500 Leistungspunkten bewertet. Die Wertung der Preise erfolgt in der Weise, dass zunächst der niedrigste Preis 500 Punkte erhält; alle weiteren Angebote werden in der Weise linear interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigs-ten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen.
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Konzept zur Darstellung der Fahr- und Auftragsorganisation 25 %Qualität
Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage des jeweiligen Konzepts zur Darstellung zur Fahr - und Auftragsorganisation. In dem Konzept erwartet der Auftraggeber eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den in Ziffer 8.4 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) aufgeführten Aspekten. Die konkreten Unterkriterien zur Bewertung des Konzepts sind der Konzept-Wertungsmatrix, Vergabeunterlage A.3, zu entnehmen. Die Konzepte werden wie in den Vergabeunterlagen in Ziffer 9.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) vorgesehen gewertet.
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Kommunikationskonzept 25 %Qualität
Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage des jeweiligenKommunikationskonzepts. In dem Konzept erwartet der Auftraggeber eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den in Ziffer 8.5 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) aufgeführten Aspekten. Die konkreten Unterkriterien zur Bewertung des Konzepts sind der Konzept-Wertungsmatrix, Vergabeunterlage A.3, zu entnehmen. Die Konzepte werden wie in den Vergabeunterlagen in Ziffer 9.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) vorgesehen gewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden, übernimmt der Auftraggeber hierfürkeine Haftung. Rein vorsorglich weist der Auftraggeber zudem auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB hin, insbesondere auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 GWB. Daher gilt: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf § 135 Abs. 2 GWB wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 30 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Brandner Kleinbus GmbH & Co. KGZuschlagswert 2.415.656 €1 Veröffentlichung
- 28.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.659 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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