AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2e7d3db5-704c-462c-ba50-db9d788bd297) · Abgerufen am 10.08.2026 11:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2e7d3db5-704c-462c-ba50-db9d788bd297/

Landschaftsbauarbeiten

Notice-ID: 2e7d3db5-704c-462c-ba50-db9d788bd297 · Procedure-ID: 7c40d9f1-6564-4ae0-9e8c-6951e2072c15

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
04.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
389.045 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- ca. 420 m3 Schottertragschicht 0/45, für Pflasterflächen - ca. 130 m Einzeiler Betonpflaster in Beton, H 14 cm - ca. 850 m² Betonpflasterbelag als Sickerstein, 20x20 cm, H 8cm, begehbar - ca. 200 m² TTE-Belag, lastverteilendes Kunststoffgitter, mit Belagssteinen - ca. 90 m² Belagssystem gebundene Bauweise - ca. 54 m Stahlwange als Einfassungskante - ca. 42 Stk. Sitzblöcke Beton für Sitzstufenanlage 3 Stk. Sitzdeck, Stahlunterkonstruktion + Holzauflage Accoya (4,5x4,5 m) 1 Stk. Große Spielgerätkombination 11 Stk. Mastaufsatzleuchten

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
30.09.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Germania Gartenbau GmbH
Vertragsabschluss
31.07.2025
Zuschlagsentscheidung
24.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).