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Evaluation des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2020 bis 2025)
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Ramboll Management Consulting GmbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die zweite Evaluierung des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ (EXI) für den Zeitraum 2020 bis 2025.
- Die Evaluierung soll Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Programms untersuchen und Defizite aufzeigen.
- Die Leistung umfasst die Analyse von 75 Einzel- und Verbundprojekten sowie 12 Ländermodulen.
- Der geschätzte Wert der Dienstleistung beträgt 162.100 EUR.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Dienstleistungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Umweltinnovationen und Klimatechnologien sind zentrale Säulen der deutschen Industrie und des Mittelstands. Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ (kurz EXI) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) seit 2016 den deutschen Clean- und GreenTech-Mittelstand bei Projekten, die den Know-how-Transfer sowie die Anwendung deutscher Umweltschutz- und Ressourceneffizienztechnologien weltweit unterstützen. Globaler Umwelt- und Klimaschutz gelingt nur, wenn auch die notwendigen Infrastrukturen sowie rechtliche, politische und administrative Rahmenbedingungen vorhanden sind. Das Förderprogramm stärkt die deutsche Clean- und GreenTech-Branche (überwiegend KMU) darin, gemeinsam mit lokalen Partnern weltweit nachhaltige technische Lösungen für Umweltprobleme umzusetzen. Als Umweltprogramm mit klarem Wirtschaftsfokus fördert es investive Projekte in den Bereichen: • Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft • Wasser- und Abwassertechnik • Netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien und • Innovative Querschnittstechnologien Die EXI bilanziert zu ihrem zehnjährigen Bestehen über 200 Projekte mit „GreenTech made in Germany“ in rund 100 Entwicklungs- und Schwellenländern und einem Fördervolumen von 82 Millionen Euro. Mit ihrem Umweltfokus und ihrem vergleichsweise flexiblen Unterstützungsprofil schlägt die EXI im Förderkontext des Bundes eine Verbindung zwischen dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und klassischer Exportförderung. Die EXI hat sich als wichtiger Baustein im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit – insbesondere zu Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) - etabliert und ergänzt die „klassische“ Außenwirtschaftsförderung mit einem spezifischen Umweltfokus. Gegenstand ist die zweite Evaluierung des EXI-Förderprogramms. Es sollen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ untersucht werden. Eine Evaluierung des Programms
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Qualität Umsetzungskonzept 60 %Qualität
Umsetzungskonzept
-
Preis 40 %
Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 162.100 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 47 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ramboll Management Consulting GmbHZuschlagswert 196.395 €1 Veröffentlichung
- 06.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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