AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/fb0c6999-6706-4941-a183-8affcade2023) · Abgerufen am 12.10.2026 06:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2edc3d12-8846-47fa-8e4d-fa23afe74762/

26FEI88660 - KorSan Lübeck-Hamburg, Planungsleistung VST Reinfeld üL Lph 3-7, VA, Ing. und TWP

Notice-ID: 2edc3d12-8846-47fa-8e4d-fa23afe74762 · Procedure-ID: b752d581-05a9-4070-8f5f-85ceaa304a89

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
Veröffentlicht
20.09.2026
Frist (Submission)
19.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen der Korridorsanierung (KS) Lübeck-Hamburg ist vorgesehen, den Bahnhof Reinfeld (Holstein) nach dem Grundkonzept der KS weiterzuentwickeln und eine einheitliche, hochwertige sowie zukunftsfähige Infrastruktur herzustellen. Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen ist der vollständige Ersatzneubau des im Jahr 2028 nahezu 50 Jahre alten Mittelbahnsteigs einschließlich Bahnsteigdach; die bestehende Personenüberführung bleibt hiervon ausgenommen.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.01.2027
Ende
30.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).