AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RABG/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 13:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2ee01d5a-e75f-47f0-a921-7ebc435ac07e/

Fahrbahnerhaltung B6 Laatzen-Gleidingen

Notice-ID: 2ee01d5a-e75f-47f0-a921-7ebc435ac07e · Procedure-ID: 6d721f93-bdb8-48a0-a1e0-83291c88c9c7

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover, Hannover
Veröffentlicht
19.05.2026
Frist (Submission)
10.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover, plant die Fahrbahnsanierung der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen. Die Maßnahme führt an Rethen vorbei und umfasst folgende Abschnitte: . Abschnitt 660 AB + 0.000,0 bis 660 AB 0.800,0 . Abschnitt 660 CD + 0.000,0 bis 660 CD 0.900,0 . Abschnitt 680 + 0.000,0 bis 680 + 3.100,0 . Abschnitt 685 + 0.000,0 bis 685 + 0.100,0 In diesen Abschnitten sollen die oberen Schichten des gebundenen Straßenoberbaus (Asphaltdeck- und Asphalttragschichten) neu hergestellt werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).