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2025-0584 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lehr- und Unterrichtsmitteln für naturwissenschaftliche Räume an Duisburger Schulen
Einkauf der Stadt Duisburg (10-31) · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben2025-0584 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lehr- und Unterrichtsmitteln für naturwissenschaftliche Räume an Duisburger SchulenRahmen 2.464.581 €🏆 LD Didactic GmbH · Hürth
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Beschreibung
Die Stadt Duisburg schließt für das Amt für Schulische Bildung eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lehr- und Unterrichtsmitteln für den naturwissenschaftlichen Unterricht an Duisburger Schulen im Rahmen eines Offenen Verfahrens auf Grundlage des GWB und der VgV ab. Die Rahmenvereinbarung wird für das Jahr 2026 inkl. drei Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate geschlossen. Als Erfüllungsort wird zwischen den Vertragsparteien Duisburg vereinbart.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 67 Tage nach Fristende
Auftragnehmer LD Didactic GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 2.464.581 €1 Veröffentlichung
- 08.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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