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Betrieb und Wartung von Endanwender-Services

Toll Collect GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Betrieb und Wartung von Endanwender-Services
    🏆 AIT - Atos Information Technology GmbH · Berlin
Auftragnehmer
  • AIT - Atos Information Technology GmbH · Berlin
Geschätzter Wert 48.000.000 €
Zuschlagsdatum 28.01.2026

Beschreibung

Gegenstände der Beschaffung (siehe auch "Beschreibung der Beschaffung") Endanwender-Services Gegenstand dieser Ausschreibung sind Bereitstellung, Betrieb und Wartung von Endanwender-Services. Diese Leistungen sind vom Auftragnehmer als Managed Service im Rahmen eines Betreibermodells zu erbringen. Insoweit wird vom Auftragnehmer erwartet, dass dieser die festzulegenden Servicelevel erbringt. Der Auftragnehmer ist dabei in der technischen Ausgestaltung seiner Lösung grundsätzlich frei, es sei denn, es sind entsprechend Restriktionen vertraglich vereinbart. Leistungsinhalt ist auch, dass sämtliche Hardware- und Softwarekomponenten - ggf. mit Ausnahme vereinbarter Beistellungen des Auftraggebers - für die Arbeitsplatz-Infrastruktur sowie Service Desk Services vom Auftragnehmer bereitgestellt werden. Darüber hinaus umfasst der Verantwortungsbereich des Auftragnehmers die Sicherstellung der Datensicherheit und Datenschutzbestimmungen sowie die - ggf. vom Auftraggeber gewünschte - kontinuierliche Optimierung und flexible Anpassung der Services, um den sich verändernden Anforderungen über die Laufzeit gerecht zu werden. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sollen auch die Grundlage für die Modernisierung der bestehenden IT-Infrastruktur gewährleisten und den Benutzern eine qualifizierte Unterstützung des IT Service Desks und der Vor-Ort Support Services zur Verfügung stellen. Umfasst sind insbesondere folgende Leistungen: 1.End User Services Die End User Services sind Hauptgegenstand dieses Vergabeverfahrens. Hierbei sind die Bereitstellung, der Betrieb und die Wartung von Anwender-Services vom Auftragnehmer zu erbringen. Diese umfassen insbesondere die folgenden Leistungen/Services: (a) End User Services mit physischen und virtuellen Arbeitsplatzsystemen (b) Collaboration Services (inkl. Email, Web-based Groupware, Office Suite) (c) Conferencing Systeme (d) Mobile Device Management Dienstleistungen inkl. Endgeräten und SIM-Karten Management (e) Druck-

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 48.000.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 653 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer AIT - Atos Information Technology GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 30.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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48.000.000 €
Geschätzter Wert
32,0× Branchen-Median (?)

Vergabenummer 05-VST-E-2024
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Toll Collect GmbH
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 30.01.2026
CPV-Codes (15) 72410000 · IT-Dienstleistungen
72100000 · IT-Dienstleistungen
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72600000 · IT-Dienstleistungen
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72611000 · IT-Dienstleistungen
51600000 · Installationsdienste
51610000 · Installationsdienste
51611000 · Installationsdienste
(Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 4 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
AIT - Atos Information Technology GmbH · Berlin

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
AIT - Atos Information Technology GmbH
Vertrag 28.01.2026

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.811 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.494 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Bieter-Anzahl

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

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