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Verpflegungsleistungen für ausgewählte ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben
Regierung von Schwaben · Augsburg · Bayern · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBehördenzentrum Augsburg, Aindlinger Str. 16🏆 Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH · Gröbenzell
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Los 2 AufgehobenANKER-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr. 5
- Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH · Gröbenzell
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Verpflegungsleistungen für ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben werden ausgeschrieben.
- Die Vergabe erfolgt losweise und umfasst die tägliche Vollverpflegung der Bewohner an 365 Tagen im Jahr.
- Der Auftragnehmer ist für Produktion, Lieferung, Essensausgabe und Kontrolle der Essensberechtigung zuständig.
- Die tatsächliche Belegung bestimmt die abgerufene Menge, es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge.
- Bieter sollten die Leistungsbeschreibung und das Preisblatt sorgfältig prüfen, um die genauen Anforderungen zu verstehen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Regierung von Schwaben betreibt den ANKER Schwaben, bestehend aus mehreren Dependancen an verschiedenen Standorten, zur Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden im Regierungsbezirk Schwaben. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind Verpflegungsleistungen, die vom Auftragnehmer für eine oder mehrere Einrichtungen des Auftraggebers erbracht werden Die Vergabe erfolgt losweise. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Preisblatt unter "Produkte/Leistungen". Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der Bewohner an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Die Verpflegung in den jeweiligen Einrichtungen wird entsprechend der tatsächlichen Belegung täglich durch den Auftraggeber abgerufen. Eine geringere Belegung ist jederzeit möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale gemäß Ziffer 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmefällen kann es aufgrund kurzfristiger Überbelegungen erforderlich sein, mehr Personen zu verpflegen als die jeweils angegebene maximale Belegung vorsieht. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-5/16
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📅 Laufzeit endet am 29.02.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 40 %Qualität
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/5bc17f8f-ab9f-45a2-8998-e022a7172d33/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 45 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH1 Veröffentlichung
- 15.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 99 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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