AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E63825177) · Abgerufen am 14.09.2026 10:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2f2dca20-1927-49a4-8074-d95e8c9215e7/

Kurgesellschaft Bad König GmbH Strom- u. Erdgaslieferung 2026

Notice-ID: 2f2dca20-1927-49a4-8074-d95e8c9215e7 · Procedure-ID: 40106443-394c-4678-a80f-b25023454136

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisausschuss des Odenwaldkreises; Vergabestelle Odenwaldkreis, Erbach
Veröffentlicht
14.08.2025
Frist (Submission)
12.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09000000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kurgesellschaft Bad König GmbH betreibt eine Therme, ein Kurhaus und eine Wandelhalle im Rahmen eines Betriebsführungsvertrags. Für die energetische Versorgung dieser Objekte werden 1 Blockheizkraftwerk und zwei Erdgasbrenner betrieben. Des Weiteren wird Strom aus dem öffentlichen Netz eingekauft und eingespeist. Für den Betrieb dieser Anlagen wird seitens der Kurgesellschaft Erdgas und Strom benötigt. Aufgrund der Energiemengen ist ein Offenes Verfahren notwendig. Vertragslaufzeit: 1 Jahr, alternativ 2 Jahre Vertragsbeginn: 01.01.2026 bis 31.12.2026 alternativ 31.12.2027 Mengen: Erdgas: 5.500.000 kWh RLM Graustrom: 500.000 kWh RLM

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
11 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).