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Lieferung eines Saugzuges für die Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm in Hamburg
MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH · Hamburg · Hamburg
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Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind alle Lieferungen und Leistungen, die für die Herstellung, Lieferung, Einbringung, Montage und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Komponenten, zur Installation neuer frequenzgeregelter Saugzuggebläse, erforderlich sind. Näheres hierzu regelt die Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 100 Pkt.
Die für die technische Bewertung der Angebote unter diesem Hauptkriterium maßgeblichen Unterkriterien ergeben sich aus der diesem Dokument beigefügten Anlage A022: „A022-VE5-Technische_Zuschlagskri-terien“. Für alle im Rahmen der Angebotswertung relevanten Lastfälle sind die wesentlichen Verfahren-sparameter in Dokument Anlage A024: „A024-VE5-Lastfalldefinition“ definiert. Das Dokument Anlage A023: „A023-VE5-Beschaffenheiten_und_deren_Nachweise“ definiert die Rahmenbedingungen für die Beschaffenheitsmerkmale, welche als Garantie- und Leistungswerte bei der Angebotslegung durch die Bieter eingereicht werden müssen. Bei den technischen Merkmalen der Bewertungskriterien besteht innerhalb einer vorgegebenen Band-breite ein Spielraum für Angaben des Bieters. Diese Angaben werden im Rahmen der technischen Ange-botskriterien nach Maßgabe der nachfolgenden Festlegungen bewertet. Sie werden im Falle der Zu-schlagserteilung auf das Angebot Vertragsbestandteil. Zu den einzelnen Zuschlagskriterien besteht ausweislich der Anlage A022 jeweils eine Mindestanforde-rung, die zwingend erfüllt werden muss. Mit der Erfüllung der Mindestanforderung erhält der Bieter 0 Wer-tungspunktpunkte. Übertrifft das Bieterangebot die Mindestanforderung, so erhält er Punkte bis zu der angegebenen Höchstpunktzahl (Spalte „Höchstpunktzahl bei Erfüllung oder Überschreiten der Höchstan-forderung“). Die Berechnung der sich ergebenden Wertungspunktzahl ist jeweils in der Spalte „Berech-nung der Wertungspunktzahl“ festgelegt. Erreicht oder überschreitet der Bieter die Höchstanforderung, so erhält er hierfür die maximale Punktzahl der jeweiligen Bewertung. Erreicht der Bieter in allen Bewertungskriterien die Höchstanforderung, so ergibt die Summe der Wertungspunkte den maximal erreichbaren Wert. Dieser entspricht 100 Wertungspunkte für die technischen Zuschlagskriterien. Erreicht der Bieter in allen Bewertungskriterien lediglich die Mindestanforderung, so ergeben sich als Summe der Punkte aller Bewertungskriterien 0 Wertungspunkte für die technischen Zuschlagskriterien. Die für jedes Wertungskriterium genannten Punkte werden bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet und anschließend addiert.
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Preis 50 Pkt.
Im Rahmen der Bewertung des Angebotspreises, welcher mit 50 Punkten gewichtet ist, wird der Ange-botspreis Euro netto des jeweiligen Bieters gemäß Angebot (A111-VE5-Leistungsverzeichnis_Gaeb-Datei - Übersendung erfolgt mit Aufforderung zum Angebot) unter Einbeziehung von Skonti und Rabatten be-wertet. Die vergleichende Bewertung der Angebotspreise der Bieter erfolgt in der Weise, dass das Angebot mit dem niedrigsten Preis gemäß Preisblatt 50 Punkte erhält (wobei hier nur im Übrigen wertbare, d.h. nicht mangels Eignung oder sonst auszuschließende Angebote berücksichtigt werden). Ein Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote, die über dem 2-fachen des niedrigsten Preises liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Berechnung der Punkte für Angebote, die über dem niedrigsten Preis liegen, aber unter dem 2-fachen des niedrigsten Preises, erfolgt über eine lineare Bewertung nach folgender Berechnungsformel: 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 (𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠)= 𝑚𝑎𝑥. 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙∗(2− [ 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑟 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠]) Beispiel: Der niedrigste Preis beträgt 1.500.000 €. Der Preis des zu bewertenden Angebotes beträgt 2.000.000 €. 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 (𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠)= 50∗(2− [2.000.0001.500.000])=33,33
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe-Ergebnis
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 81 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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