Insgesamt handelt es sich neben Lehr-, Lern- und Büroflächen auch um hochtechnisierte Labore und Werkstätten sowie Mensen. Ebenso sind Prüfungen in radioaktiven Bereichen sowie S1-3 Laboren erforderlich. Die Prüfungen sind innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu beginnen und in einem gemeinsam abgestimmten Zeitraum durchzuführen. Die für die jeweiligen Jahresscheiben geplanten Prüfungen müssen in der Jahresscheibe zwingend durchgeführt werden. Der AN bringt mit min. 3 Arbeitstagen Vorlauf Aushänge (Format wird abgestimmt) an allen Eingangstüren des aktuellen Gebäudes in dem geprüft wird an und nimmt diese selbstständig nach dem Abschluss des Prüfens wieder ab. Die Prüfer tragen Arbeitsbekleidung mit Aufdruck des Arbeitgebers bzw. der Prüforganisation. Der Großteil der Prüfungen können im Zeitraum Mo - Fr, 06.30Uhr - 17.30Uhr durchgeführt werden. Nach einer ersten Einweisung wird eine weitestgehend selbständige Abarbeitung der Prüfungen erwartet. Zum Einsatz kommende Arbeitskräfte müssen die deutschen Sicherheitshinweise in Wort und Schrift nachvollziehen können (Niveau B1). Die Prüfer gehen selbstständig durch alle Räume und Örtlichkeiten in den Objekten und prüfen alle sichtbaren und die zusätzlich bereitgelegten Betriebsmittel. Die Prüfer erhalten arbeitstäglich einen Generalschlüssel bzw. einen Generaltransponder für die jeweiligen Gebäude beim Wachschutz. Diese/r sind arbeitstäglich dort abzuholen und zurückzugegeben. Für die Schlüssel sind je Prüfer Schlüsselversicherungen abzuschließen und nachzuweisen, Versicherungswert min. 50.000EUR. Alle geprüften Betriebsmittel sind mit einer Prüfplakette und einer eindeutigen numerischen laufenden Nummer zu versehen. Beides kann auf einem Aufkleber, der Leistungsbestandteil des AN ist, untergebracht werden. Das händische aufbringen der laufenden Nummer ist nicht zulässig! Es ist ein Aufkleber mit gedruckter numerischer Zahl gefordert. Defekte Elektrogeräte, also Betriebsmittel welche die Prüfung nicht bestehe