AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2f4cd6af-5abd-4ebe-86a7-1376429b313f/

Vertrag über Geoinformationssystem und weitere Leistungen

Notice-ID: 2f4cd6af-5abd-4ebe-86a7-1376429b313f · Procedure-ID: 64400031-e73f-465e-b7df-99dd7c0b4bd4

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Stammdaten

Auftraggeber
ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen, Gießen
Veröffentlicht
22.12.2023
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
38221000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Maximum
0 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der beabsichtigten Vergabe ist ein Vertrag über ein sofort einsetzbares, modernes, weiterentwicklungsfähiges und einfach um neue Funktionalitäten und Module erweiterbares softwarebasiertes Geographisches Informationssystem (im Folgenden „Software“). Vom Vertrag sind alle künftigen Programmversionen und Programmerweiterungen (z.B. neue Module, Funktionalitätserweiterungen) sowie der bedarfsregerechte Abruf von im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Leistungen umfasst, wie z.B. Softwarelizenzen, Softwarevollpflege und –support, Entwicklungs-, Dienst- und Werkleistungen (z. B Installationsleistungen) Programm- und Funktionalitätserweiterungen sowie und Betreiberleistungen.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
22.12.2023
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 01.01.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).