AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.06.2026 20:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2f4e6cba-06d7-4d09-8bcd-bbca0372db1a/

Erweiterung Schule FinsingEstricharbeiten

Notice-ID: 2f4e6cba-06d7-4d09-8bcd-bbca0372db1a · Procedure-ID: 3155af68-0a80-4416-9afb-6692958b2de0

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Finsing, Finsing
Veröffentlicht
02.05.2024
Frist (Submission)
06.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

EstricharbeitenArt und Umfang der Leistungen01. Abdichtungsarbeiten und Sperrschichten01.01 - Abdichtung gegen Bodenfeuchte, Abdichtung Bodenplatte einlagig, Bitumenbahn gesamt 840 m²02. Dämmarbeiten02.01 Wärmedämmschichten - Wärmedämmschicht Fußboden auf Bodenplatte, PUR024DEO gesamt ca. 840 m² - Wärmedämmschicht Fußboden Geschossdecken EPS035DEO gesamt ca. 2.000 m²02.02 Trittschalldämmschichten - Trittschalldämmung EPS045DES gesamt ca. 840 m² - Trittschalldämmung Steinwolle 035DES gesamt ca. 2.000 m²03. Estricharbeiten03.01 Zementestriche – beheizt - Heizestrich, Zementestrich Bauart A gesamt ca. 2.840 m²

Vertragslaufzeit

Beginn
09.09.2024
Ende
15.11.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).