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Übernahme und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV-Nr. 20 03 01), teilweise inkl. Transport.
Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 61 Angebote eingegangen, 3 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Übernahme und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV-Nr. 20 03 01), teilweise inkl. Transport.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
30 von 61 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (49 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 90 %
Preis (90 %, max. 90 Punkte)
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Qualität 10 %
(10 %, max. 10 Punkte)
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Preis 90 %
(90 %, max. 90 Punkte)
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Qualität 10 %
(10 %, max. 10 Punkte)
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Preis 90 %
(90 %, max. 90 Punkte)
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Qualität 10 %
(10 %, max. 10 Punkte)
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Preis 90 %
(90 %, max. 90 Punkte)
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Qualität 10 %
(10 %, max. 10 Punkte)
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Preis 90 %
(90 %, max. 90 Punkte)
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(10 %, max. 10 Punkte)
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Preis 90 %
(90 %, max. 90 Punkte)
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Preis 100 %
(100 %, max. 100 Punkte)
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Preis 100 %
(100 %, max. 100 Punkte)
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Preis 100 %
(100 %, max. 100 Punkte)
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Preis 100 %
(100 %, max. 100 Punkte)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 53 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) ALBA Supply Chain Management GmbH · Eurologistik-Umweltservice GmbH · Otto-Rüdiger-Schulze Holz- und Baustoffrecycling GmbH&Co.KG1 Veröffentlichung
- 14.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 431 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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