AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 14:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2fa2fa9e-6f4a-45b1-9491-0b841874bf09/

Beschaffung eines OP-Robotersystems zur Durchführung von roboterassistierten Operationstechniken

Notice-ID: 2fa2fa9e-6f4a-45b1-9491-0b841874bf09 · Procedure-ID: 25ed1507-08dd-4fcb-bbff-bdbbb494ed52

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Stammdaten

Auftraggeber
Hufeland Klinikum GmbH, Bad Langensalza
Veröffentlicht
01.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
33160000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hufeland Klinikum GmbH plant die Beschaffung eines roboterassistiertes Operationssystems, um die chirurgischen Kapazitäten in den Fachbereichen, Allgemein- und Viszeralchirurgie, der Urologie und der Gynäkologie zu erweitern und zu modernisieren. Dieses System soll die Präzision, Effizienz und Patientensicherheit bei chirurgischen Eingriffen erheblich verbessern. Das OP-Robotersystem muss zugleich auf den neuesten technischen Entwicklungsstand sein, um zukünftige technische und medizinische Anforderungen zu erfüllen. Aufgrund seiner Einsatz-bereiche in unterschiedlichen Fachdisziplinen muss das angebotene System eine hohe Flexibilität und Modularität aufweisen. Wesentliche Aspekte im Gesamtkonzept sind das Schulungskonzept für das chirurgische Personal sowie die Mitarbeiter der AEMP, der technische Support und die Integration an die vorhandene Infrastruktur der OP-Abteilung.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt , 99423

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).