AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Skyoffice / VE2 / Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK/MSR
Stammdaten
- Auftraggeber
- Flughafen Stuttgart GmbH, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 12.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Flughafen Stuttgart GmbH beabsichtigt eine bauliche Veränderung an dem Bürogebäude Skyoffice vorzunehmen. Das Bürogebäude Skyoffice gehört bereits seit 1999 zur Stuttgarter Airport City. Das Gebäude ist auf insgesamt fünf Bürogeschosse und zwei Technikgeschosse aufgeteilt. Neben der Nutzung als Büro- und Verwaltungsgebäude befinden sich auch Dienststellen des Zolls und der Polizei (Polizeirevier Flughafen Stuttgart) im Gebäude. Das Gebäude soll energetisch modernisiert und der Brandschutz zur Erfüllung aktueller Anforderungen saniert werden. In diesem Zuge erfolgt eine abschnittsweise Grundsanierung aller Nutzungseinheiten (ggf. mit Raumschnittanpassungen). Auch eine energetische Sanierung der Fassade in den Ebenen 4 bis 6 mit Austausch der Verglasung und Optimierung der MSR und TGA-Anlagen ist vorgesehen. Für die Umsetzung der Maßnahmen müssen die Bestandsmieter innerhalb des Gebäudes in hierzu bereitgestellten Ausweichflächen interimistisch umziehen. Die IT-Ausstattung und Infrastruktur ist in den Interimsflächen zu verwirklichen, dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Nutzer und AG. Die Eingriffe in den Brandschutz begründen eine Nachziehung des Baurechts.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2025
- Ende
- 31.03.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Reg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.