AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 17:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2fbe7699-0033-4c93-91dd-682e1597caec/

VV Einkaufsgemeinschaft

Notice-ID: 2fbe7699-0033-4c93-91dd-682e1597caec · Procedure-ID: 76c8019e-570e-4350-a528-ca14c2831c86

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Peine AöR, Peine
Veröffentlicht
17.06.2026
Frist (Submission)
20.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
CPV-Code
85140000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Klinikum Peine AöR beabsichtigt, sich im Wege dieses Wettbewerblichen Dialogs einer Einkaufsgemeinschaft anzuschließen, die über ein digitales Abrufsystem medizinisches und nicht-medizinisches Verbrauchsmaterial und sonstige typische kranken-hausspezifische Bedarfe einschließlich gegebenenfalls krankenhausbezogener Investitionsgüter bereitstellt, über das die genannten Produkte / Leistungen durch den Auftraggeber bezogen werden können. Gegebenenfalls werden zusätzlich Markterkundungsleistungen und sonstige typische Mehrwertleistungen von Krankenhaus-Einkaufsgemeinschaften abgefragt. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr durch den Auftraggeber.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).