AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 06:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2fdd8e76-d355-4cc5-bbae-c98ba6912e60/

ESTW Mühlacker - Bauüberwachung

Notice-ID: 2fdd8e76-d355-4cc5-bbae-c98ba6912e60 · Procedure-ID: 6c3a7bac-8e10-4dae-a614-9a02e7ef5d6a

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
29.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Baumaßnahme ESTW Mühlacker soll durch die hier ausgeschriebene Bauüberwachung überwacht werden. Das Projekt ESTW Mühlacker umfasst die Erneuerung des Stellwerks am Bahnhof Mühlacker sowie die Integration der Stellwerke in Illingen (Württ) und Maulbronn West. In Mühlacker wird ein elektronisches Stellwerk (ESTW-Z) errichtet, das die Stellwerke in Illingen und Maulbronn West (jeweils ESTW-A) steuert. Zudem wird das neue ESTW-Z Mühlacker mit einer Zugnummernmeldeanlage und Zuglenkung ausgestattet. Darüber hinaus wird der Bahnübergang Hohleiche auf der Strecke 4800 erneuert sowie eine neue Weichenverbindungen hergestellt.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
31.12.2031
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
15.12.2025
Zuschlagsentscheidung
03.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).