AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19b0d7c44db-79b57c6f2b1ea097) · Abgerufen am 19.10.2026 12:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2fe5a0ac-b889-4f0b-a616-c1a2a015688d/

2025-V-0127rv Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen zur Umsetzung der Energiewende in Hessen

Notice-ID: 2fe5a0ac-b889-4f0b-a616-c1a2a015688d · Procedure-ID: d75b0a78-7137-4f7e-9dcc-379412ba9007

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Stammdaten

Auftraggeber
LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH, Zentrale Beschaffung, Wiesbaden
Veröffentlicht
12.12.2025
Frist (Submission)
23.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
75130000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Energie & Umwelt
Geschätztes Rahmen-Volumen
3.233.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beauftragt werden sollen fachtechnische Dienstleistungen zur Umsetzung der Energiewende in Hessen, insbesondere in direktem Zusammenhang mit finanziellen Fördervorhaben oder energietechnischen Vorhaben in den Bereichen Steigerung der Energieeffizienz, sparsame und rationelle Energieerzeugung und -verwendung, Nutzung erneuerbarer Energien (mit Ausnahme des Biomessebereichs), Speicherung von Energie sowie Netzintegration, Dienstleistungen für die Jahre 2026-2030.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
30.04.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).