AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 01:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3009ca05-5ae5-4ee5-8e0c-a2d8eb8a8577/

Ortererschule Wörth / Generalsanierung mit Erweiterung - Leistungsbild Technische Ausrüstung - HLS mit den Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 - jeweils (stufenweise) Leistungsphasen 3 bis 9.

Notice-ID: 3009ca05-5ae5-4ee5-8e0c-a2d8eb8a8577 · Procedure-ID: 56ce9efc-66b2-4a6f-8a9d-a2e2890bbb17

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wörth, Wörth
Veröffentlicht
03.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Wörth plant das Bauvorhaben „Ortererschule Wörth / Generalsanierung mit Erweiterung, Zentrum für Ganztagsbetreuung, Schul- und Vereinssporthalle“. Die Ortererschule befindet sich südlich der Ortsmitte von Wörth. . Die Maßnahmen umfassen: - Umbau und Modernisierung der Grund- und Mittelschule - Erweiterung um offenen Ganztagsbereich, Schulkindergarten und Hort - Neubau einer Schul- und Vereinssporthalle - Neubau eines Interimsbaus (Container) während des Baustellenbetriebs.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.04.2024
Ende
01.12.2032

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
02.05.2024
Zuschlagsentscheidung
15.04.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).