AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 02:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/30496cab-3f2a-4b79-9161-a59fdb9844d5/

Unterhalts- und Grundreinigungsleistung für eine Liegenschaft des Bundesamts für Justiz

Notice-ID: 30496cab-3f2a-4b79-9161-a59fdb9844d5 · Procedure-ID: 977371b9-8c6a-4106-9590-6cbcab9b4d0a

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Veröffentlicht
24.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt eine Ausschreibung für „Unterhalts- und Grund-reinigungsleistungen“ für eine seiner Liegenschaften durch. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten Dienstleister zu finden, der für die regelmäßige Reinigung und Pflege der Liegenschaft sorgt. Dies umfasst sowohl die tägliche Unterhaltsreinigung als auch die periodische Durchführung von Grundreinigungs-arbeiten, um die Hygiene- und Sauberkeitsstandards in den Räumlichkeiten des BfJ zu gewährleisten.Die Leistungen sind erforderlich, um den ordnungsgemäßen Zustand der Liegenschaft zu erhalten und ein angenehmes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter des Bundesamts zu sichern. Weitere Informationen zur Leistung sind der veröffentlichten Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.01.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).