AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f95d3fae-4073-42f0-b653-6dbe4c9af160) · Abgerufen am 27.08.2026 21:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/304ee8f8-cd2d-4be6-bfdb-c5dd09e1839d/

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Notice-ID: 304ee8f8-cd2d-4be6-bfdb-c5dd09e1839d · Procedure-ID: e153d696-951b-4ec1-88f5-aa1bd6cf87d0

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
10.08.2026
Frist (Submission)
14.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45236000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

.766 m Gleiserneuerung im Fließbandverfahren mit maschineller Bettungsreinigung, 1.955 m Gleiserneuerung konventionell mit vollständiger Bettungserneuerung, 1 Weichenerneuerung ABW 49-190-1:7,5 mit vollständiger Bettungserneuerung, Erneuerung 2 Gleisabschlüsse, Erneuerung Befestigung 1 Bahnübergang, Schweißarbeiten, Stopfarbeiten, Stopfung nach technischer Notwendigkeit, Baustelleneinichtung, Lade-, Vor-, Nach- und Zusammenhangsarbeiten, Instandhaltungsleistungen, Sicherungsleistungen, bauaffine Dienstleistungen

Vertragslaufzeit

Beginn
21.05.2027
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).