AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 04:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3051a0fa-7a8b-4647-a4dd-eec58081eb85/

Gussasphaltarbeiten - Droste-Hülshoff-Gymnasium Neubau in 78628 Rottweil

Notice-ID: 3051a0fa-7a8b-4647-a4dd-eec58081eb85 · Procedure-ID: 5385446a-18cb-4a41-a002-5e157b1cee1c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rottweil - Abt. 5.1 Hochbau, Rottweil
Veröffentlicht
23.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
135.453 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Droste-Hülshoff-Gymnasium in Rottweil liegt im innerörtlichen Bereich und besteht aus drei Gebäudeteilen der Baujahre 1959 (Gebäude A), 1965 (Gebäude B) und 1979 (Abbruchgebäude) . Die Gebäude A + B sind in den Jahren 2020 - 2022 saniert worden, das Abbruchgebäude wurde aktuell bereits zurück gebaut und durch einen Neubau auf einer Fläche südlich der beiden sanierten Gebäuden ersetzt. Der Neubau wurde als zweigeschossiges Gebäude (EG und OG) mit Teilunterkellerung in Stahlbetonbauweise geplant (BRI ca. 10.900m³). Die Anbindung des Neubaus an die Bestandgebäude erfolgt im EG und im OG über einen Verbindungsbau mit Treppenhaus. In dieser Ausschreibung werden für den Neubau die Gussasphaltarbeiten vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.05.2025
Ende
06.06.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.06.2025
Zuschlagsentscheidung
03.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).