AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 19:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/305d6c9d-0a7b-40b9-be20-4d788c8be1fe/

Rahmenvertrag für die Erstellung von Baugutachten

Notice-ID: 305d6c9d-0a7b-40b9-be20-4d788c8be1fe · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d459640094

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wedel, Wedel
Veröffentlicht
07.01.2026
Frist (Submission)
19.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71500000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Insgesamt gibt es in Wedel 7 Schulen, davon 3 Grundschulen und 5 Sporthallen einen Freizeitpark und ein Sportstadion. Weiterhin gibt es mehrere stadteigene Liegenschaften wie Häuser oder Wohnungen, dazu auch noch angemieteten Wohnraum. Da es in den letzten Jahren vermehrt zu Problemen mit Feuchtigkeit und Schimmelbildung kommt, beabsichtigt die Stadt Wedel eine Rahmenvereinbarung mit Gutachtern für Feuchteschäden und Bauwerksabdichtung zu schließen. Der Umfang hat sich in den letzten Jahren so erhöht, dass beabsichtigt wird eine Rahmenvereinbarung mit 3 Gutachtern zu schließen, die abwechselnd beauftragt werden sollen. Dies soll dazu dienen, dass keine Abhängigkeiten zwischen Gutachter und Stadt Wedel entstehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.04.2026
Ende
30.04.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).