Umstellung des Matrix42 Lizenzmodells von unbefristeten Kauflizenzen mit Wartungsvertrag auf Subscription-Lizenzen
KI Die Stadtwerke Bonn GmbH sucht einen Dienstleister für die Umstellung von Matrix42 Lizenzmodellen.
Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH · Bochum · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Angebote bis 31.01.2027, 23:59 Uhr (noch 97 Tage)
Gegenstand der Bekanntmachung ist die Zulassung von Unternehmen als Distributoren für das openDesk-Ökosystem im Rahmen eines offenen Zulassungssystems. openDesk ist eine quelloffene Office- und Kollaborationssuite. Die Suite bündelt in einer webbasierten Umgebung insbesondere Funktionen zur Dokumentenbearbeitung, zum Datei- und Wissensmanagement, für E-Mail, Kalender, Kontakte, Chat, Videokonferenzen, Projekt- und Aufgabenmanagement sowie Identitäts- und Zugriffsmanagement. Das openDesk-Portfolio setzt sich aus Softwarekomponenten verschiedener Komponentenhersteller und der openDesk-Integrationsschicht zusammen. ZenDiS verantwortet die Zusammensetzung, Weiterentwicklung und Paketierung des Portfolios und gibt Qualitäts-, Sicherheits- und Interoperabilitätsstandards vor. Die zugelassenen Distributoren bilden die Vertriebsstufe zwischen ZenDiS beziehungsweise den Komponenten des openDesk-Portfolios und dem nachgelagerten Netz von IT-Partnern. Sie stellen auf Grundlage der von ZenDiS vorgegebenen Paketkonfigurationen Kombinationen einzelner Softwarekomponenten zu Bundles zusammen, gestalten daraus zeitlich begrenzte Subskriptionsangebote und vertreiben diese über die in ihr Partnernetz eingebundenen IT-Partner. Der Distributor tritt nach dem vorgesehenen Vertriebsmodell nicht unmittelbar gegenüber Endkunden auf. Der Endkundenvertrieb sowie insbesondere Einrichtung, Integration, Betrieb und Support erfolgen durch die eingebundenen IT-Partner. Mit der positiven Zulassungsentscheidung kommt zwischen ZenDiS und dem Antragsteller das Distributor-Agreement zu den vorab veröffentlichten, einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zustande. Das Distributor-Agreement regelt insbesondere die Zulassung zum openDesk-Ökosystem, Nutzungs- und Unterlizenzierungsrechte an den Softwarekomponenten und der openDesk-Integrationsschicht, den Zugang zu den openDesk-Repositories und Lizenzschlüsseln, die Nutzung der Bezeichnung "Official openDesk Distributor" sowie die Pflichten des
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
ZenDiS GmbH führt ein Open-House-Verfahren zur Zulassung von Distributoren für das openDesk-Ökosystem durch.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „IT & Digitalisierung" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
„Die technische Auswahl "Offenes Verfahren" erfolgt ausschließlich zur Abbildung des Verfahrens in der Bekanntmachungsmaske. Materiell handelt es sich nicht um ein offenes Vergabeverfahren, sondern um ein offenes Zulassungssystem in Form eines Open-House-Verfahrens. Das Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des GWB, der VgV oder der VOB/A. Es erfolgt keine vergleichende Auswahlentscheidung zwischen den Antragstellern. Eine Wertung, Reihung oder Priorisierung geeigneter Antragsteller findet nicht statt. Jeder Antragsteller, der sämtliche vorab bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu den gleichen, einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen als Distributor für das openDesk-Ökosystem zugelassen. Die Zahl der Zulassungen ist nicht begrenzt. ZenDiS gewährt keine Exklusivität, kein Territorialrecht und keinen Schutz vor Wettbewerb. Die Prüfung erfolgt für jeden Antragsteller getrennt und unabhängig von anderen Zulassungsanträgen. Sie umfasst zunächst eine formale Prüfung der eingereichten Unterlagen und anschließend eine inhaltliche Prüfung ausschließlich nach dem Maßstab "Zulassungsvoraussetzungen erfüllt" oder "Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt". Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, Erfahrung oder wirtschaftlicher Ausstattung begründet keinen Vorrang gegenüber anderen Antragstellern. Mit der positiven Zulassungsentscheidung kommt zwischen ZenDiS und dem Antragsteller das Distributor-Agreement zu den vorab veröffentlichten, einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zustande. Eine Zuschlagserteilung im vergaberechtlichen Sinne erfolgt nicht. Zulassungsanträge können während der Verfahrenslaufzeit fortlaufend eingereicht werden. Das derzeit bekannt gemachte Zulassungsverfahren ist bis zum 31. Januar 2027 geöffnet.“
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Die nachfolgenden Anforderungen sind abschließende Mindestvoraussetzungen für die Zulassung als Distributor. Die Prüfung erfolgt ausschließlich nach dem Maßstab "erfüllt" oder "nicht erfüllt". Eine vergleichende Bewertung, Reihung oder Gewichtung findet nicht statt. Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, Erfahrung oder wirtschaftlicher Ausstattung begründet keinen Vorrang gegenüber anderen Antragstellern. 1. Open-Source-Vendor-Management Der Antragsteller muss über mindestens drei Vertragsbeziehungen zu Open-Source-Herstellern verfügen, die aktuell bestehen oder innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen wurden. Nachweis: vollständig ausgefülltes Dokument 3.3 unter Angabe des Herstellers, des Ansprechpartners, des Vertragsgegenstands, der Vertragslaufzeit und des Status der Vertragsbeziehung. 2. Partnernetz Der Antragsteller muss über ein bestehendes Netz von Managed Service Providern und/oder Cloud Service Providern als Vertriebspartner verfügen. Nachweis: anonymisierte Übersicht des Partnernetzes mit Angaben zur Anzahl der aktiven Partner, zu den abgedeckten Regionen und zu den angebotenen Leistungskategorien. 3. Europäische Präsenz Der Antragsteller muss über lokale Niederlassungen in mindestens zehn europäischen Ländern verfügen. Nachweis: Handelsregisterauszüge oder vergleichbare Registerdokumente der jeweiligen Jurisdiktionen. 4. Technische Kompetenz Der Antragsteller muss mindestens fünf technische Consultants mit nachgewiesener Erfahrung in der Administration und im Support von Open-Source-Software beschäftigen. Nachweis: Qualifikationsprofile, Zertifizierungen oder geeignete Referenzprojekte. 5. Hauptsitz Der satzungsmäßige Hauptsitz des Antragstellers muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegen. Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Registerdokument. Der Registerauszug darf bei Einreichung des Zulassungsantrags nicht älter als drei Monate sein. 6. Datenschutz Der Antragsteller muss die im Rahmen des Partnermanagements, der Abrechnung und des Support-Prozesses anfallenden personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und den sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeiten. Soweit gesetzlich erforderlich, muss ein Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 DSGVO benannt sein. Nachweis: Datenschutzerklärung und ein Auszug aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO für die Distributorentätigkeit, sofern ein solches Verzeichnis zu führen ist. 7. Qualitätsmanagement Der Antragsteller muss über dokumentierte Betriebs- und Vertriebsprozesse insbesondere für Partnermanagement, Vertrieb, Abrechnung, Support und Support-Weiterleitung verfügen. Nachweis: geeignete Prozessdokumentation oder ein gültiges Zertifikat. Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder einem gleichwertigen Standard wird empfohlen, ist jedoch keine zwingende Zulassungsvoraussetzung. 8. Haftpflichtversicherung Der Antragsteller muss über eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall verfügen. Nachweis: aktuelle Versicherungsbestätigung oder verbindliche Deckungszusage des Versicherers. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bei Antragstellung, bei der Zulassungsentscheidung und während der gesamten Laufzeit des Distributor-Agreements erfüllt sein. Der Wegfall einer Zulassungsvoraussetzung ist ZenDiS unverzüglich anzuzeigen. Maßgeblich sind die vollständigen Regelungen in den Verfahrensunterlagen, insbesondere Dokument 1.2 und Anlage 1 zum Distributor-Agreement.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Nach Auffassung der Zulassungsstelle handelt es sich bei dem vorliegenden Open-House-Zulassungssystem nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des GWB. Es erfolgt keine vergleichende Auswahlentscheidung zwischen Antragstellern und keine Zuschlagserteilung. Die Zahl der Zulassungen ist nicht begrenzt. Jeder Antragsteller, der sämtliche vorab bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu den einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zugelassen. Die Benennung der Vergabekammern des Bundes als zuständige Stelle erfolgt vorsorglich und zur technischen Befüllung der Bekanntmachungsmaske. Hiermit ist keine Anerkennung verbunden, dass das kartellvergaberechtliche Nachprüfungsverfahren eröffnet oder ein Nachprüfungsantrag zulässig ist. Sollte das Verfahren entgegen der Rechtsauffassung der Zulassungsstelle als Vergabeverfahren im Sinne des GWB eingeordnet werden, wird vorsorglich auf die Regelungen der §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit 1. ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Zulassungsstelle gerügt wurde, 2. ein aufgrund der Bekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Antragstellung gegenüber der Zulassungsstelle gerügt wurde, 3. ein erst aufgrund der Verfahrensunterlagen erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Antragstellung gegenüber der Zulassungsstelle gerügt wurde oder 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Zulassungsstelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorstehenden Hinweise erfolgen ausschließlich vorsorglich und lassen die rechtliche Einordnung des Verfahrens als vergaberechtsfreies Open-House-Zulassungssystem unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
nach Ablauf der Angebotsfrist
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Basierend auf 139 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Stadtwerke Bonn GmbH sucht einen Dienstleister für die Umstellung von Matrix42 Lizenzmodellen.
KI Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung einer Software zur Umsetzung des Konzepts „Law as Code“ sowie begleitender Unterstützungsleistungen.
KI Die Ausschreibung betrifft die Implementierung einer workflowbasierten Rechnungsverarbeitung.
📬
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →