Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Open-House-Zulassungsverfahren zur Zulassung von Distributoren für das openDesk-Ökosystem

Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH · Bochum · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (Bund)

Angebote bis 31.01.2027, 23:59 Uhr (noch 97 Tage)

Angebotsfrist
31.01.2027, 23:59 Uhr
noch 97 Tage
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
27.09.2026

Beschreibung

Gegenstand der Bekanntmachung ist die Zulassung von Unternehmen als Distributoren für das openDesk-Ökosystem im Rahmen eines offenen Zulassungssystems. openDesk ist eine quelloffene Office- und Kollaborationssuite. Die Suite bündelt in einer webbasierten Umgebung insbesondere Funktionen zur Dokumentenbearbeitung, zum Datei- und Wissensmanagement, für E-Mail, Kalender, Kontakte, Chat, Videokonferenzen, Projekt- und Aufgabenmanagement sowie Identitäts- und Zugriffsmanagement. Das openDesk-Portfolio setzt sich aus Softwarekomponenten verschiedener Komponentenhersteller und der openDesk-Integrationsschicht zusammen. ZenDiS verantwortet die Zusammensetzung, Weiterentwicklung und Paketierung des Portfolios und gibt Qualitäts-, Sicherheits- und Interoperabilitätsstandards vor. Die zugelassenen Distributoren bilden die Vertriebsstufe zwischen ZenDiS beziehungsweise den Komponenten des openDesk-Portfolios und dem nachgelagerten Netz von IT-Partnern. Sie stellen auf Grundlage der von ZenDiS vorgegebenen Paketkonfigurationen Kombinationen einzelner Softwarekomponenten zu Bundles zusammen, gestalten daraus zeitlich begrenzte Subskriptionsangebote und vertreiben diese über die in ihr Partnernetz eingebundenen IT-Partner. Der Distributor tritt nach dem vorgesehenen Vertriebsmodell nicht unmittelbar gegenüber Endkunden auf. Der Endkundenvertrieb sowie insbesondere Einrichtung, Integration, Betrieb und Support erfolgen durch die eingebundenen IT-Partner. Mit der positiven Zulassungsentscheidung kommt zwischen ZenDiS und dem Antragsteller das Distributor-Agreement zu den vorab veröffentlichten, einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zustande. Das Distributor-Agreement regelt insbesondere die Zulassung zum openDesk-Ökosystem, Nutzungs- und Unterlizenzierungsrechte an den Softwarekomponenten und der openDesk-Integrationsschicht, den Zugang zu den openDesk-Repositories und Lizenzschlüsseln, die Nutzung der Bezeichnung "Official openDesk Distributor" sowie die Pflichten des

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zulassung von Distributoren für das openDesk-Ökosystem durch ein Open-House-Verfahren.
  • Aufgabe der Distributoren ist die Zusammenstellung von Software-Bundles und der Aufbau eines Partnervertriebsnetzes.
  • Es handelt sich um ein Zulassungsverfahren, keine vergleichende Auswahl; jeder erfüllende Antragsteller wird zugelassen.
  • Die Anzahl der Zulassungen ist nicht begrenzt.

ZenDiS GmbH führt ein Open-House-Verfahren zur Zulassung von Distributoren für das openDesk-Ökosystem durch.

Zugelassene Distributoren stellen Softwarekomponenten zu Bundles zusammen, bauen ein Partnernetz auf und vertreiben die Angebote. Das Verfahren ist kein klassisches Vergabeverfahren, jeder erfüllende Antragsteller wird zugelassen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die technische Auswahl "Offenes Verfahren" erfolgt ausschließlich zur Abbildung des Verfahrens in der Bekanntmachungsmaske. Materiell handelt es sich nicht um ein offenes Vergabeverfahren, sondern um ein offenes Zulassungssystem in Form eines Open-House-Verfahrens. Das Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des GWB, der VgV oder der VOB/A. Es erfolgt keine vergleichende Auswahlentscheidung zwischen den Antragstellern. Eine Wertung, Reihung oder Priorisierung geeigneter Antragsteller findet nicht statt. Jeder Antragsteller, der sämtliche vorab bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu den gleichen, einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen als Distributor für das openDesk-Ökosystem zugelassen. Die Zahl der Zulassungen ist nicht begrenzt. ZenDiS gewährt keine Exklusivität, kein Territorialrecht und keinen Schutz vor Wettbewerb. Die Prüfung erfolgt für jeden Antragsteller getrennt und unabhängig von anderen Zulassungsanträgen. Sie umfasst zunächst eine formale Prüfung der eingereichten Unterlagen und anschließend eine inhaltliche Prüfung ausschließlich nach dem Maßstab "Zulassungsvoraussetzungen erfüllt" oder "Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt". Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, Erfahrung oder wirtschaftlicher Ausstattung begründet keinen Vorrang gegenüber anderen Antragstellern. Mit der positiven Zulassungsentscheidung kommt zwischen ZenDiS und dem Antragsteller das Distributor-Agreement zu den vorab veröffentlichten, einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zustande. Eine Zuschlagserteilung im vergaberechtlichen Sinne erfolgt nicht. Zulassungsanträge können während der Verfahrenslaufzeit fortlaufend eingereicht werden. Das derzeit bekannt gemachte Zulassungsverfahren ist bis zum 31. Januar 2027 geöffnet.“

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Die nachfolgenden Anforderungen sind abschließende Mindestvoraussetzungen für die Zulassung als Distributor. Die Prüfung erfolgt ausschließlich nach dem Maßstab "erfüllt" oder "nicht erfüllt". Eine vergleichende Bewertung, Reihung oder Gewichtung findet nicht statt. Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, Erfahrung oder wirtschaftlicher Ausstattung begründet keinen Vorrang gegenüber anderen Antragstellern. 1. Open-Source-Vendor-Management Der Antragsteller muss über mindestens drei Vertragsbeziehungen zu Open-Source-Herstellern verfügen, die aktuell bestehen oder innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen wurden. Nachweis: vollständig ausgefülltes Dokument 3.3 unter Angabe des Herstellers, des Ansprechpartners, des Vertragsgegenstands, der Vertragslaufzeit und des Status der Vertragsbeziehung. 2. Partnernetz Der Antragsteller muss über ein bestehendes Netz von Managed Service Providern und/oder Cloud Service Providern als Vertriebspartner verfügen. Nachweis: anonymisierte Übersicht des Partnernetzes mit Angaben zur Anzahl der aktiven Partner, zu den abgedeckten Regionen und zu den angebotenen Leistungskategorien. 3. Europäische Präsenz Der Antragsteller muss über lokale Niederlassungen in mindestens zehn europäischen Ländern verfügen. Nachweis: Handelsregisterauszüge oder vergleichbare Registerdokumente der jeweiligen Jurisdiktionen. 4. Technische Kompetenz Der Antragsteller muss mindestens fünf technische Consultants mit nachgewiesener Erfahrung in der Administration und im Support von Open-Source-Software beschäftigen. Nachweis: Qualifikationsprofile, Zertifizierungen oder geeignete Referenzprojekte. 5. Hauptsitz Der satzungsmäßige Hauptsitz des Antragstellers muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegen. Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Registerdokument. Der Registerauszug darf bei Einreichung des Zulassungsantrags nicht älter als drei Monate sein. 6. Datenschutz Der Antragsteller muss die im Rahmen des Partnermanagements, der Abrechnung und des Support-Prozesses anfallenden personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und den sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeiten. Soweit gesetzlich erforderlich, muss ein Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 DSGVO benannt sein. Nachweis: Datenschutzerklärung und ein Auszug aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO für die Distributorentätigkeit, sofern ein solches Verzeichnis zu führen ist. 7. Qualitätsmanagement Der Antragsteller muss über dokumentierte Betriebs- und Vertriebsprozesse insbesondere für Partnermanagement, Vertrieb, Abrechnung, Support und Support-Weiterleitung verfügen. Nachweis: geeignete Prozessdokumentation oder ein gültiges Zertifikat. Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder einem gleichwertigen Standard wird empfohlen, ist jedoch keine zwingende Zulassungsvoraussetzung. 8. Haftpflichtversicherung Der Antragsteller muss über eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall verfügen. Nachweis: aktuelle Versicherungsbestätigung oder verbindliche Deckungszusage des Versicherers. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bei Antragstellung, bei der Zulassungsentscheidung und während der gesamten Laufzeit des Distributor-Agreements erfüllt sein. Der Wegfall einer Zulassungsvoraussetzung ist ZenDiS unverzüglich anzuzeigen. Maßgeblich sind die vollständigen Regelungen in den Verfahrensunterlagen, insbesondere Dokument 1.2 und Anlage 1 zum Distributor-Agreement.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Nach Auffassung der Zulassungsstelle handelt es sich bei dem vorliegenden Open-House-Zulassungssystem nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des GWB. Es erfolgt keine vergleichende Auswahlentscheidung zwischen Antragstellern und keine Zuschlagserteilung. Die Zahl der Zulassungen ist nicht begrenzt. Jeder Antragsteller, der sämtliche vorab bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu den einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zugelassen. Die Benennung der Vergabekammern des Bundes als zuständige Stelle erfolgt vorsorglich und zur technischen Befüllung der Bekanntmachungsmaske. Hiermit ist keine Anerkennung verbunden, dass das kartellvergaberechtliche Nachprüfungsverfahren eröffnet oder ein Nachprüfungsantrag zulässig ist. Sollte das Verfahren entgegen der Rechtsauffassung der Zulassungsstelle als Vergabeverfahren im Sinne des GWB eingeordnet werden, wird vorsorglich auf die Regelungen der §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit 1. ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Zulassungsstelle gerügt wurde, 2. ein aufgrund der Bekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Antragstellung gegenüber der Zulassungsstelle gerügt wurde, 3. ein erst aufgrund der Verfahrensunterlagen erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Antragstellung gegenüber der Zulassungsstelle gerügt wurde oder 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Zulassungsstelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorstehenden Hinweise erfolgen ausschließlich vorsorglich und lassen die rechtliche Einordnung des Verfahrens als vergaberechtsfreies Open-House-Zulassungssystem unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 139 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 276.120 €
Median 464.695 €
Oberes Quartil 1.438.072 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 31.01.2027, 23:59 Uhr (noch 97 Tage)
Vergabenummer ZenDiS-ZLV-001
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH
Standort Bochum, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 27.09.2026
CPV-Codes (2) 72268000 · IT-Dienstleistungen
72260000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 100× verlängerbar
Bindefrist (?) 9 Monate
Frist für Rückfragen 24.01.2027
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 66.010 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.980 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 24.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH · Bochum