AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadttheater Koblenz_Sanierung Betriebsgebäude_Containeranlage
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Koblenz, Koblenz
- Veröffentlicht
- 23.02.2024
- Frist (Submission)
- 28.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45100000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 131.781 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Das Theater Koblenz wurde 1787 als Kurfürstliches Komödien- und Ballhaus unter der Bauherrschaft des Trierer Kurfürsten und des Erzbischofs Clemens Wenzeslaus von Sachsen im klassizistischen Stil errichtet. Bis 1847 wurde das Haus privat betrieben und schließlich durch die Stadt Koblenz übernommen. 1869 erfolgte eine erste Sanierung im historistischen Stil. Weitere Sanierungen folgen 1937, 1954 und 1984 bis 1985. In der letzten Sanierung wurde das Ziel verfolgt möglichst den ursprünglichen architektonischen Zustand der Errichtung wiederherzustellen. 2012 erhielt das Theater einen Erweiterungsbau mit Ballettsaal, Probebühnen und Werkstätten. Die heutige Bühnenbeleuchtungsanlage wurde 1984 errichtet und soll komplett erneuert werden. Das Theater verfügt heute über 470 Zuschauersitze und bedient die Sparten Schauspiel, Musiktheater, Ballett und Puppentheater. Neben dem Haupthaus werden zwei weitere Spielstätten (Probebühne 2 und 4) sowie im Sommer die Festung Ehrenbreitstein bespielt. Für die Maßnahme sind die Fristen in den Vergabeunterlagen unter Punkt 1.2 der Besonderen Vertragsbedingungen maßgeblich.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2024
- Ende
- 25.07.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 34 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.03.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.