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Vergebener Auftrag Winterdienstleistungen - 2 Lose
Stadt Zehdenick · Zehdenick
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Ortsteile Kappe, Krewelin, Los 1: Ortsteile Kurtschlag, Vogelsang und Wesendorf🏆 Kersten Dienste · Zehdenick
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Los 2 VergebenLos 2: Kernstadt Zehdenick und Ortsteile Badingen, Burgwall, Klein Mutz, Bergsdorf, Marienthal, Mildenberg, Ribbeck und Zabelsdorf🏆 Zeder Garten- und Landschaftsbau GmbH · Zehdenick
- Kersten Dienste · Zehdenick
- Zeder Garten- und Landschaftsbau GmbH · Zehdenick
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 2 Bieter namentlich publiziert: Kersten Dienste u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Zehdenick beabsichtigte klassiche Winterdienstleistungen für die Kernstadt und seine Ortsteile zu beauftragen. Dieser Auftrag umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Sicherstellen von Verkehrssicherheit, Mobilität und Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufes im Winter. Insbesondere im Straßenwesen werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Eis und Schnee ergriffen.
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
niedrigste Preis erhält den Zuschlag bzw. gelangt auf den ersten Rang
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 52 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Kersten Dienste · Zeder Garten- und Landschaftsbau GmbHZuschlagswert 355.502 €1 Veröffentlichung
- 05.09.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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