AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.06.2026 14:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/30adc04f-b60b-4d7e-a228-7a0774b42e3f/

Vollautomatisches Mikrotom für die histopathologische Diagnostik

Notice-ID: 30adc04f-b60b-4d7e-a228-7a0774b42e3f · Procedure-ID: c158f362-6736-44dc-8a31-dca47e9a173d

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Stiftung Öffentlichen Rechts, Göttingen
Veröffentlicht
11.05.2026
Frist (Submission)
15.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33000000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Institut für Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt die Anschaffung eines vollautomatischen Mikrotoms zur Herstellung histopathologischer Paraffinschnitte. Das Gerät muss für den Dauerbetrieb (24/7) ausgelegt sein und einen hohen Durchsatz bei gleichbleibend reproduzierbarer Schnittqualität gewährleisten. Es dient der Optimierung der Schnittqualität für den Einsatz in der digitalen Pathologie, der Erhöhung des Durchsatzes, der Verbesserung der Patientensicherheit durch verwechslungssichere Probenverfolgung sowie der Entlastung der Mitarbeitenden bei hochrepetitiven Tätigkeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.06.2026
Ende
30.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).