AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9ff46061-114a-45b8-a6f1-8969c8b5f9b1) · Abgerufen am 12.10.2026 12:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/30b0eb0e-49f5-4764-b27e-db4b16954969/

Überlassung von Trellix (McAfee) Lizenzen

Notice-ID: 30b0eb0e-49f5-4764-b27e-db4b16954969 · Procedure-ID: 9ff46061-114a-45b8-a6f1-8969c8b5f9b1

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landeskriminalamt, München
Veröffentlicht
15.12.2025
Frist (Submission)
04.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48760000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Überlassungsvertrag für die Überlassung von 46.500 MVISION Protect Plus Lizenzen des Herstellers Trellix über eine Laufzeit von drei Jahren sowie einer Verlängerungsoption von einem Jahr zu schließen. Des Weiteren werden für die Lizenzen Pflegeleistungen, Customer Success Enhanced Support und ein Dienstleistungskontingent Health Check von 10 Tagen über die gesamte Vertragslaufzeit benötigt.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
156 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).