AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 10:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/30be5f0d-d234-43cb-ac10-49f4a3ff1e88/

Heizung MP2

Notice-ID: 30be5f0d-d234-43cb-ac10-49f4a3ff1e88 · Procedure-ID: 597fd4cc-eab1-40c9-ba09-f87e4acaee6d

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wessobrunn, Wessobrunn
Veröffentlicht
07.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
295.610 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das vorliegende Maßnahmenpaket umfasst die Sanierung der Mittelschule und wird als Maßnahmenpaket 2 bezeichnet. Die Mittelschule besteht aus den Bauteilen 3 und 4, den Kopfbauten dieser Bauteile sowie einem nördlich gelegenen Querbau. Die Wärmeversorgung des gesamten Bauvorhabens erfolgt über eine Grundwasser-Wärmepumpenanlage. Die Heizzentrale, bestehend aus Wärmepumpe, Pufferspeicher, Hauptverteiler und den zugehörigen Armaturen, wurde bereits im Rahmen des ersten Maßnahmenpakets fertiggestellt und ist betriebsbereit. Eine Kälteerzeugung ist derzeit nicht vorgesehen. Allerdings ist eine spätere Erweiterung zur Kühlung geplant. Diese umfasst die Kälteversorgung aller raumlufttechnischen Anlagen sowie eine Kühlung über die Fußbodenheizung. Die Heizzentrale befindet sich im Neubau unterhalb der

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Max Doser GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
15.12.2025
Zuschlagsentscheidung
28.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).