AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 05:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/30d95f09-25f1-4029-9211-431184ffa6e1/

ZAW - Elektroniker/in für Geräte und Systeme - Münster | ML 453

Notice-ID: 30d95f09-25f1-4029-9211-431184ffa6e1 · Procedure-ID: 1fafffb1-5e6e-4d2d-844f-55b5f2f50639

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für das Personal- management der Bundeswehr Team I 1.5.2.3, Köln
Veröffentlicht
07.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80000000 — Bildung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses Elektroniker/in für Geräte und Systeme (gemäß Rechtsverordnung). Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum Abschluss Elektroniker/in für Geräte und Systeme. Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
07.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).