AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung erneuerbarer Kraftstoffe
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Verkehr, Berlin
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Frist (Submission)
- 20.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 66161000 — Finanzdienstleistungen
- Branche
- Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die entsprechende Begleitung und Administration der Fördermaßnahmen erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 90 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.