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Rahmenvertrag für Zubehör und Dienstleistungen für Interaktive Displays
Stadtwerke Lübeck Digital GmbH · Lübeck · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Lübeck eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen. Die Stadtwerke Lübeck wird dabei zum Single Point of Contact für die Belange der Schul-IT in der Hansestadt Lübeck. - Wesentlicher Bestandteil der lernförderlichen IT-Infrastruktur stellt die hardwareseitige Ausstattung der Lübecker Schulen dar. Eine der zentralen Anforderungen hierbei ist eine Standardisierung der bereitgestellten Hardware. Die Hansestadt Lübeck hat einen Großteil ihrer Schulen mit Interaktiven Displays der Firma Ctouch Modell R2, ausgestattet. Zur Ausstattung weiterer Schulen beschafft die Stadt nun zusätzliche Displays desselben Typs. Zur Installation dieser Displays werden Zubehör (Pylonensysteme, Tafelflügel, etc.) sowie Dienstleistungen (Montage, Inbetriebnahme, Projektmanagement, etc.) benötigt. Die Beschaffung dieser Materialien und Leistungen ist Ziel der vorliegenden Ausschreibung. Entscheidend für das benötigte Zubehör ist die Kompatibilität mit den beschafften Interaktiven Displays. Bei den angefragten Dienstleistungen ist zu berücksichtigen, dass Rücksicht auf schulische Abläufe zu nehmen ist und alle Leistungen, insbesondere Lieferorte und -zeitpunkte im Vorfeld eng mit der Projektleitung abzustimmen sind. Auftraggeberseitige Vorgaben sind hierbei zwingend zu beachten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für Zubehör und Dienstleistungen zur Installation von Interaktiven Displays (Modell R2) an Schulen in Lübeck.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis / Gesamtkosten 60 %Kosten
gemäß Anforderungskatalog
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Garantie über Folgejahre 15 %Qualität
gemäß Anforderungskatalog
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 18.12.2024 Nach Prüfung der Verfahrensangaben wurde ein technisches Eignungskriterium "19. Servicestandort im Umkreis von ca. 100 km um Lübeck" aus den Anforderungen gestrichen. aktuell
- Frist 18.12.2024 Original-Veröffentlichung
- 18.11.2024 Auch in TED EU publiziert
- 06.12.2024 Auch in TED EU publiziert
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende
Auftragnehmer wittler visuelle einrichtungen GmbH2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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