3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3.a. Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude und Innenräume): - Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen), - sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende); Angabe Name, Qualifikation (außer Wertung im VgV Stufe 1) - einer projektverantwortlichen Person über die gesamte Projektdauer. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.a. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 4,0 Punkten. || 3.b. Referenzobjekte / Technische Leistungsfähigkeit: Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insgesamt zwei Referenzen die mit der Komplexität der Planungsanforderungen der Bauaufgabe „Gebäude für Kinderbetreuung / Schulgebäude“ vergleich-bar sind. Je Referenz sind anzugeben: - Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild, - Nachweis / Erklärung über selbst erbrachte Projektleistung (siehe geforderte Mindeststandards) mit Angabe des Auftragnehmers, Angabe des Vertragsverhältnisses zum Bauherrn (Auftraggeber) z.B. direkter / alleiniger Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.; Angabe Ansprechpartner/in beim AG zur ergänzenden Auskunft (Anschrift, Name, Telefonnummer). - Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Komplexität und Schwierigkeit der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung, - Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards), - Angabe ob Neubau oder Bauen im Bestand (siehe geforderte Mindeststandards) - Angabe der Gesamtkosten nach DIN 276 (KG 200-700), - Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen, - Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.), - Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche / Volumen / Anzahl Klassen, Schüler*innen, Kinder, Betreuungsplätze etc.), - Angabe der selbst erbrachten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI), insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als Nachunternehmen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entsprechend den LPH nach HOAI. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.b. ergibt sich aus der Summe der v. g. Kriterien zu insgesamt: 46,0 Punkten. || 3.c. Besondere technische Leistungsfähigkeit: Nennung und Beschreibung der besonderen techn. Fähigkeiten bei je 1 Referenz vergl. Komplexität der Planungsanforderung zur Bauaufgabe zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen: 1. Kenntnisse / Erfahrungen mit Bauausführung im laufenden (Schul-) Betrieb, hinsichtlich Staub-/ Lärm-/ Nachbarschaftsschutz, Sicherheit, Logistik od. vergleichbar. 2. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (Förderverfahren auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vgl. öffentlichen Bauvorhaben. 3. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern od. vergleichbar. Bei 3.c.) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.c. ergibt sich aus der Summe der v. g. Kriterien zu insgesamt: 14,0 Punkten. || 3.d. Technische Leistungsfähigkeit – AusstattungErklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc.). (max. 4 Punkte, wenn alle Angaben erfolgt sind und mind. 4 Arbeitsplätze vorhanden sind, Abwertung um 1,0 Punkt je fehlender Arbeitsplatz.) Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.a. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 4 Punkten. || Geforderte Mindeststandards zu 3.):-Es werden nur Referenzen für 3.b) und 3.c) gewertet, wenn die Inbetriebnahme ab / nach dem 01.01.2016 erfolgte.-Zu Nachweis / Erklärung unter 3.b): Referenzen eines Unternehmens können einem Bewerber grundsätzlich nur dann als Eigenreferenzen zugerechnet werden, wenn die Organisation des übernommenen Unternehmens im Wesentlichen unverändert blieb. Bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen steht weniger die Betriebsorganisation als vielmehr das eingesetzte Personal im Fokus; geprüft wird dabei auch die weitgehende Personenidentität.-Mindestens eine der Referenzen zu 3.b) muss ein Neubau / Anbau sein.-Die Vergleichbarkeit der Referenzen für 3.b) und 3.c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.-Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.-Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der genannten Kriterien unter 5.1.9 zu insgesamt: 78,0 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung der einzelnen Auswahl- und Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen – Anlage 02 zu entnehmen.