AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 10:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3119a90d-b209-40cb-bf64-8860fb5bfd98/

Gründungs- und Fahrleitungsarbeiten zwischen Bismarckplatz und Adenauerplatz (H221)

Notice-ID: 3119a90d-b209-40cb-bf64-8860fb5bfd98 · Procedure-ID: 21fbfe24-c5e0-4029-8310-ef95b80d436d

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
03.07.2024
Frist (Submission)
01.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234160 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die rnv möchte die Fahrleitungsanlage zwischen dem Beginn Theodor-Heuss-Brücke und dem Adenauerplatz in Heidelberg erneuern. Hierbei werden zuerst neue Mastfundamente und Wandanker hergestellt werden. Im Anschluss werden die Fahrleitungsarbeiten durchge-führt werden. Hierbei werden neue Fahrleitungs-/ und Beleuchtungsquertragwerke herge-stellt. Der genaue Leistungsumfang der Lose ergibt sich jeweils aus den beigefügten Leistungsverzeichnissen. Es gelten folgende Rahmenbedingungen: Ort der Ausführung Zwischen Bismarckplatz / Adenauerplatz in Heidelberg Ausführungsbeginn Quartal 4 2024 Fertigstellung bis Quartal 2 2025

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).