Vertrag geändert Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle
⚠ Geändert: Die Auftragsänderung war gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig. Nach dem Grundsatz aus § 132 Ab…

Projektsteuerungsleistungen zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes

Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

Status
Vertrag geändert
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Verfahren
Vertragsänderung
Veröffentlicht
15.10.2026

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens war die Vergabe von Projektsteuerungs-, Beratungs- und Controllingleistungen sowie, zumindest vorübergehend, Projektleitungsleistungen in Anlehnung an § 2 und § 3 AHO (Heft Nr. 9, Stand: 03-2020). Die bereits im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergebenen Leistungen für den Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes in Düsseldorf orientierten sich an der AHO, Projektstufen 1-5. Der Abruf der Leistungen erfolgte stufenweise.

Im Laufe des Projektes hat sich gezeigt, dass eine Änderung der Leistung des Auftragnehmers erforderlich war.

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Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vergabe von Projektsteuerungs-, Beratungs- und Controllingleistungen für den Neubau eines Technischen Verwaltungsgebäudes.
  • Leistungen orientieren sich an den Richtlinien der AHO (Heft Nr. 9) und umfassen die Projektstufen 1-5.
  • Es handelt sich um eine Modifizierung einer bereits im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergebenen Leistung.
  • Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise.

Die Ausschreibung betrifft Projektsteuerungs-, Beratungs- und Controllingleistungen für den Neubau eines Technischen Verwaltungsgebäudes in Düsseldorf.

Die Leistungen orientieren sich an den Richtlinien der AHO (Heft Nr. 9) und umfassen die Projektstufen 1-5, wobei die Leistungserbringung stufenweise erfolgt. Es handelt sich um eine Modifizierung einer bereits vergebenen Leistung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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    Bestehender Vertrag modifiziert

    2 Veröffentlichungen

    • 15.10.2026 Original-Veröffentlichung
    • 15.10.2026 Die Auftragsänderung war gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig. Nach dem Grundsatz aus § 132 Abs. 1 GWB erfordern wesentliche Auftragsänderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren. Eine Auftragsänderung ist nach dem Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Die Auftragsänderung umfasst die Beauftragung mit Projektsteuerungsleistungen für den Ersatzneubau der Theodor-Heuss-Brücke sowie den Verzicht des Auftragnehmers auf die Vergütung für die noch nicht erbrachten Leistungen für das Verwaltungsgebäude. Der bestehende Auftrag über die Projektsteuerungsleistungen ist an externe Umstände anzupassen, die der Auftraggeber nicht vorhersehen konnte. „Nicht vorhersehbare Umstände“ sind Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts, der bewährten Praxis und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können. Die IPM konnte bei der Zuschlagserteilung nicht vorhersehen, dass der Neubau des Verwaltungsgebäudes aus Haushaltsgründen langfristig unterbrochen werden muss und ein gleichzeitiger Bedarf für Projektsteuerungsleistungen für den Ersatzneubau der Theodor-Heuss-Brücke entsteht. Damit war eine Situation entstanden, in der die einzige wirtschaftlich vertretbare Handlungsoption die Anpassung des bestehenden Vertrags durch Umwidmung der dadurch freiwerdenden Kapazitäten auf die Theodor-Heuss-Brücke war. Eine Kündigung des bestehenden Vertrags hätte erhebliche Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers für die nicht mehr abrufbaren Leistungen ausgelöst. Zugleich hätte eine Neuvergabe der für die Theodor-Heuss-Brücke benötigten Projektsteuerungsleistungen zu einer doppelten Belastung des ohnehin angespannten kommunalen Haushalts geführt. Die Vertragsänderung vermeidet diese unwirtschaftliche Doppelbelastung und stellt den produktiven Einsatz der im Wettbewerb vergebenen Kapazitäten sicher. Aufgrund der Auftragsänderung ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Der Gesamtcharakter eines Auftrags ändert sich, wenn die zu beschaffenden Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen durch andersartige Leistungen ersetzt werden oder sich die Art der Beschaffung grundlegend ändert. Dies ist der Fall, wenn z. B. ursprünglich vereinbarte Bauleistungen (je nach ihrer Art) durch Lieferungen oder durch Dienstleistungen ersetzt werden, oder wenn in der Beschaffungsart von der Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag oder umgekehrt gewechselt wird. Die vereinbarten Projektsteuerungsleistungen bleiben ihrer Art als Dienstleistungsauftrag nach unverändert. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt durch die Änderung unverändert, da die geschuldeten Leistungen weiterhin Projektsteuerungs-, Beratungs- und Controllingleistungen in Anlehnung an die AHO (Heft Nr. 9) unter Beibehaltung der identischen Handlungsbereiche (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation, Qualitäten und Quantitäten, Kosten und Finanzierung, Termine, Kapazitäten und Logistik, Verträge und Versicherungen) umfassen. Die vertraglichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Regelungen zu Vergütung, Sicherheiten und Vertragsstrafe, gelten unverändert fort. Zu keiner anderen Bewertung führt der Umstand, dass der Auftragsgegenstand von dem Verwaltungsgebäude zu einer Rheinbrücke ausgetauscht wird. Der Wechsel des Bezugsprojekts betrifft lediglich den räumlich-gegenständlichen Anwendungsbereich der inhaltlich weitestgehend gleichbleibenden Projektsteuerungsleistungen. Die inhaltliche Ausgestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien oder die Art der zu erbringenden Dienstleistung ändert sich nicht. Auch der Preis hat sich gemäß § 132 Abs. 2 S. 2 GWB um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswerts erhöht. Der Wert der Auftragsänderung beträgt 20,2 % des ursprünglichen Auftragswerts. Zum Schutz berechtigter geschäftlicher Interessen eines Unternehmens wird der Wert der Auftragsänderung nicht veröffentlicht. aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.055 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 328.441 €
Median 684.851 €
Oberes Quartil 2.808.739 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 15.10.2026
CPV-Code 71541000
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Ø Bieter in der Branche 4.2
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Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
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Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

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