AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3150ae23-7271-4de1-b980-7bf5f2aa05cc) · Abgerufen am 04.10.2026 20:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3150ae23-7271-4de1-b980-7bf5f2aa05cc/

Neubau Rathaus Hörstel; Heizungs- und Lüftungsarbeiten

Notice-ID: 3150ae23-7271-4de1-b980-7bf5f2aa05cc · Procedure-ID: bc31418b-84ce-4d02-bbf3-0ecb486092b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hörstel, Hörstel
Veröffentlicht
09.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
478.297 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Neubau Rathaus Hörstel; Heizungs- und Lüftungsarbeiten. Die Stadt Hörstel beabsichtigt den Neubau eines Rathauses. Die in diesem Angebot angefragten Leistungen umfassen die Installation sämtlicher Heizflächen innerhalb des Gebäudes sowie das zugehörige Wärmeverteilnetz. Die Wärmeversorgung erfolgt durch ein angrenzendes kaltes Nahwärmenetz und ist nicht Bestandteil des Auftrages. Des Weiteren ist die Be- und Entlüftung abgestimmter Bereiche in Form maschineller Lüftungsanlagen enthalten, sowie die Klimatisierung vorhandener Serverräume.

Vertragslaufzeit

Beginn
31.03.2026
Ende
30.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gebr. Willers GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
09.03.2026
Zuschlagsentscheidung
23.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).