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JARVIS Eine zentrale Plattform für KI Inferenz • Acquisition of AI inference IT equipment including hardware and mandatory software. • Rack infrastructure, including power distribution units (PDU) and cooling distribution units (CDU) optimized for the offered IT equipment. • Delivery and installation services. • Hardware and software maintenance and support services for five (5) years.
Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur- · Jülich · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Within the context of the installation and operation of the “JU Pioneer for Innovative and Transformative Exascale Research” (JUPITER) supercomputer and the “JUPITER AI Factory” (JAIF), the Jülich Supercomputing Centre (JSC) at Forschungszentrum Jülich (FZJ) envisions to extend the existing Exascale infrastructure, which targets massive scale HPC simulation and Artificial Intelligence (AI) training, with experimental hardware and software focusing on AI inference workloads. The “JUPITER Advanced Research Vehicle for Inference Services” (JARVIS) is tightly integrated with JUPITER and will allow to experiment with hardware and software for AI inference, to support the competitiveness of current and future AI workloads in Europe and to support sovereignty. With this procurement, JSC targets to purchase a heterogeneous system that must be integrated into an existing cloud infrastructure. The system shall provide multiple different purpose optimized components, e.g. • addressing the loading and querying of frontier AI models in a large tightly coupled compute pod with high-speed low-latency interconnect, • providing resources ensuring Confidential Computing (CC), • using an Ethernet compatible interconnect between the different nodes/partitions of the system, • fostering European technology and supply chains, wherever possible[ET1.1]. The system acts as a pilot to experiment with hardware as well as software and operational modes to offer customers an interface to AI inference as well as other AI workloads.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Liefergegenstand: Heterogenes KI-Inferenz-System mit Frontier-AI-Modell-Komponenten, Confidential-Computing-Ressourcen, Ethernet-Interconnect und europäischen Technologien für Integration in JUPITER-Supercomputer-Umgebung.
- Leistungsumfang umfasst Hardware- und Softwarebeschaffung, Rack-Infrastruktur mit PDU/CDU, Lieferung, Installation sowie fünfjährige Wartung und Support.
- Verfahrensart ist Verhandlungsverfahren mit Aufrufe zur Interessensbekundung (neg-w-call), was auf hochspezialisierte Anforderungen und begrenzte Bieteranzahl hindeutet.
- Bieter müssen nachweisen: Expertise in Exascale-HPC und KI-Inferenz, Fähigkeit zur Integration in bestehende Cloud-Infrastruktur, Confidential-Computing-Kompetenz und Fokus auf europäische Lieferketten.
- Geschätzter Auftragswert 23,1 Mio. EUR erfordert erhebliche technische und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie umfangreiche Referenzen aus vergleichbaren Großprojekten im HPC/KI-Bereich.
Beschaffung einer heterogenen KI-Inferenz-Plattform (JARVIS) mit hochperformanten IT-Komponenten, Rack-Infrastruktur, Installationsleistungen und fünfjähriger Wartung für das Forschungszentrum Jülich; geschätzter Wert ca. 23,1 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Details siehe Techn. Concept Kapitel 1.2.1.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Die Punkte werden mit der Gewichtung ins Verhältnis gesetzt. nach WichtigkeitQualität
siehe Vergabeunterlagen; Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb und für die Angebotsbewertung zu Bewertungs- und Eignungskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 23.100.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 05.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 191 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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