Frist abgelaufen Verkehr & Logistik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Beschaffung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Stadverkehr Memmingen auf den Linien 1 - 8

Stadt Memmingen · Memmingen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 durch Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der Auftrag umfasst die Durchführung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung und des Verkehrsvertrags. Zum Leistungsumfang gehört auch die Verpflichtung des Auftragnehmers, die für die Durchführung der Verkehrsleistungen erforderlichen Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) rechtzeitig zu beantragen, zu erlangen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, den öffentlichen Personennahverkehr im Aufgabengebiet der Stadt Memmingen zu sichern und weiterzuentwickeln. Auf Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplans soll unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit ein attraktiver, zuverlässiger und den verkehrlichen, sozialen, umweltpolitischen sowie landesplanerischen Anforderungen entsprechender ÖPNV gewährleistet werden. Zu diesem Zweck schließt der Auftraggeber einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den vertragsgegenständlichen Linien. Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung, dem Verkehrsvertrag sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Angaben zu Optionen Der Erwerber (Auftraggeber) behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Betriebsstufe 3 (pauschalierte Jahresleistung) umfasst einzelne Zusatzleistungen je Linie, die bei Bedarf als Option beauftragt werden. Ein Anspruch auf Bestellung erfolgt nicht und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Memmingen, der betroffenen Gemeinden Heimertingen (Linie 2) bzw. Buxheim (Linie 4) sowie der Abstimmung mit dem Lan

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand der Ausschreibung sind ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8.
  • Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.05.2027 bis zum 30.04.2037.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
  • Die Eignung des Bieters wird anhand von Kriterien wie Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im ÖPNV-Betrieb geprüft.

Vergabe von gemeinwirtschaftlichen ÖPNV-Leistungen für das Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Mai 2027.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Beschaffung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Stadverkehr Memmingen auf den Linien 1 - 8
  • Preiskriterium 100 Pkt.
    Preis

    Wertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Art des (Eignungs-)Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung zur Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass sein Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Außerdem hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer das Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem die Eintragung besteht. Ist das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft dies zu erklären. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer eine Kopie des aktuellen Registerauszugs (d.h. der Auszugs muss den aktuellen Stand aller Eintragungen enthalten) einzureichen. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 207 – Eigenerklärungen zur Eignung zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Art des (Eignungs-)Kriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen darüber, dass sein Unternehmen in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre durchschnittlich je einen Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) in Höhe von mindestens 700.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat außerdem eine Eigenerklärung einzureichen darüber, dass auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sein Unternehmen mittels Beleg (Fremderklärung) seines Steuerberaters (bzw. unseres Wirtschaftsprüfers) über den durchschnittlichen Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) für die letzten drei (3) Geschäftsjahre seine Angaben entsprechend nachweisen wird, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. „Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind“ meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) (abgeschlossenen) Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. [Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat.] Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehenden BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaft ist der durchschnittliche Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) der Mitglieder der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des durchschnittlichen Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) der Mitglieder der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Hinweis: Bei Nichterfüllen der Mindestanforderungen ist die für die Auftragsausführung erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters nicht gegeben. Das Angebot des betroffenen Bieters ist in der Folge vom weiteren Verfahren auszuschließen. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 208 – Jahresumsatz zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Art des (Eignungs-)Kriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung des Kriteriums: Referenzen zu bestimmten Arbeiten 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen zu einer geeigneten Referenz über vergleichbare erbrachte Leistungen im Bereich "Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG". Mindestanforderungen an die Referenz: Es muss mindestens eine (1) geeignete Unternehmensreferenz mit mindestens zwei (2) erhaltenen oder bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen nach § 42 PBefG mit dem Angebot vorgelegt werden: a) Die Referenz muss dabei die Ausführung vergleichbarer Leistungen betreffen, d.h. hier die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG mit einer Jahreskilometerleistung von: mindestens 50.000 km/Jahr b) Die Leistungserbringung in der Referenz muss außerdem über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erfolgt sein, wobei die wesentliche Ausführung der Referenzleistungen in der Zeit zwischen dem 01.01.2023 und zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgte. Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit der Referenzen hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer zu der Referenz folgende Angaben vorzunehmen: o Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das den Referenzauftrag ausgeführt hat) o Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (Ausführender Auftragnehmer oder Ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft oder Ausführender Unterauftragnehmer von) o Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe zu den folgenden Mindestanforderungen: • Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG • Anzahl der Linienverkehrsgenehmigungen; mindestens 2 Linienverkehrsgenehmigung • Jahreskilometerleistung; mindestens 50.000 km/Jahr unter Angabe der erbrachten Jahreskilometerleistung (in km/Jahr) • Auftragswert (brutto) • Leistungserbringung über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten, wobei die wesentliche Ausführung der Referenzleistungen in der Zeit zwischen dem 01.01.2023 und zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgte Anzugeben ist das Datum des Leistungsbeginns und das Datum des Leistungsendes (TT.MM.JJJJ). Das Datum des Leistungsbeginns (TT.MM.JJJJ) kann auch vor dem 01.01.2023 liegen. Sollte die Leistungserbringung zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote noch nicht beendet sein, ist bei dem Datum des Leistungsendes anzukreuzen „länger als die hier gegenständliche Angebotsfrist laufend“. o Angabe des Auftraggebers des Referenzprojekts (inkl. Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Auftraggeber - soweit datenschutzrechtlich möglich), Hinweise: Es kann auch mehr als eine Referenz genannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft durch Nachfrage beim früheren Auftraggeber zu überprüfen. Bei Nichterfüllen der Mindestanforderung ist die für die Auftragsausführung erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft nicht gegeben. Das Angebot des betroffenen Bieters / der Bietergemeinschaft ist in der Folge vom weiteren Verfahren auszuschließen. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 „Unternehmensbezogene Referenzprojekte“ zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Art des (Eignungs-)Kriteriums / Bezeichnung des Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung 1. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen und dafür die Anlage AN 11 – Erklärung des Bieters zur Eignung nebst der geforderten Nachweise ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Hierbei erklärt der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer: Ich/Wir erkläre(n), dass, - die Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen vollständig zur Kenntnis genommen wurden und diese als verbindliche Grundlage der Angebotsabgabe sowie der späteren Vertragserfüllung anerkenne(n). Der Bieter bestätigt, dass ihm die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung bekannt sind und er diese vollständig erfüllen kann. - über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde - ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n) - ich/wir keine Verfehlung begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen beteiligt habe(n) bzw. werde(n) - ich/wir Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß bezahle(n) - entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungen bestehen - ich/wir über die erforderlichen Sachkenntnisse zur Vorbereitung und Durchführung der Verkehrsleistung verfüge(n) - ich/wir über die personellen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügen, um den öffentlichen Dienstleistungsauftrag - den Verkehr – fachlich einwandfrei und innerhalb der Dauer der Liniengenehmigung nachhaltig und verbindlich ausführen können - die von mit/uns eingesetzten Personen die für die Leistung erforderlichen Befähigungen haben - ich/wir ein zuverlässiger Vertragspartner sind, der seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt - in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber nicht außerordentlich gekündigt wurden - meinen/unseren Arbeitnehmern und Auszubildenden im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem aktuell gültigen Lohntarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes in Bayern nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht - mein/unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragen Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n) - eine ausreichende Mindestfahrpersonalbesetzung für den Einsatz von Kraftomnibussen im Linienverkehr sichergestellt wird sowie jederzeit eine ausreichende Anzahl an Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis der Klasse D zur Verfügung steht, um den Betrieb unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Lenk- und Ruhezeiten gemäß VO (EG) Nr. 561/2006) sicherzustellen; dabei ist insbesondere zu gewährleisten: • kontinuierlicher Linienbetrieb auch bei üblichen Ausfallzeiten (z. B. Urlaub, Krankheit, Schulung) • Vorhaltung einer angemessenen Personalreserve • Vermeidung betrieblicher Ausfälle aufgrund Fahrpersonalmangel Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass: - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragen Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragen Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtung aus dieser Erklärung • den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragen Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat • mein/unser Unternehmen oder die von mit/uns beauftragen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können • der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur firstlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben Zum Nachweis der persönlichen und technischen Leistungsfähigkeit sind nachfolgende Unterlagen beigefügt: - Nachweis der fachlichen Eignung gem. Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 - Nachweis über bereits erhaltene und bestehende Linienverkehrsgenehmigungen, bzw. bei „Neueinsteiger“ Angaben zum Fahrzeugbestand und Betriebshof samt Firmensitz - Nachweis der Nutzungsberechtigung für relevante Anlagen (Eigentum, Miet- oder Nutzungsvertrag oder verbindliche Zusage) - Beschreibung der vorgesehenen Leistungsanteile - Bestätigungsschreiben der Subunternehmer zur Leistungsübernahme im Auftragsfall

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Art des (Eignungs-)Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen der Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und der Genehmigung nach dem PBefG 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass die Inhaberin / der Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens die Erlaubnis zur Berufsausübung nach der PBZugV innehaben und dass die Genehmigung nach dem PBefG vorliegt. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer einen Nachweis über das Vorliegen der Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin / den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens in Form der Bescheinigungen nach der PBZugV sowie eine Nachweis über das Vorliegen der Genehmigung nach dem PBefG zu erbringen. Dazu ist im Fall des gesonderten Verlangens einzureichen eine Kopie der entsprechenden Bescheinigungen über die fachliche Eignung zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr nach der PBZugV vom 15 Juni 2000 (BGBl. I S. 851) bzw. gemäß Artikel 3 ff der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 207 – Eigenerklärungen zur Eignung zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 03.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 239 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.314.477 €
Median 2.421.474 €
Oberes Quartil 12.792.830 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

Stammdaten
Angebotsfrist 03.09.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 02526/3.2/3
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Stadt Memmingen
Standort Memmingen, Bayern
Veröffentlicht 31.07.2026
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Memmingen
Laufzeit 01.05.2027 – 30.04.2037
Bindefrist (?) 60 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.3
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 615.605 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 85%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.831 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -15%
KMU-Bieteranteil 53%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Memmingen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadt Memmingen · Memmingen