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Gemeinde Hohenau - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Gemeinde Hohenau · Hohenau · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung zu Spitzenlastzeitbedingungen von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Bewerber können auf der ersten Stufe im vorweggenommenen Teilnahmewettbewerb ab Bekanntmachung des Auswahlverfahrens einen Antrag durch form- und fristgerechte Einreichung aller geforderter Unterlagen und Nachweise stellen (siehe hierzu "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb" der Stufe 1). In der zweiten Stufe fordert der Auftraggeber über die Vergabeplattform alle geeigneten Bewerber als zugelassene Teilnehmer zur Abgabe von Erstangeboten unter Benennung einer entsprechenden Frist auf. Bieter können Angebote form- und fristgerecht einreichen; diese müssen alle geforderten Inhalte erhalten (siehe hierzu "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung" der Stufe 2). Im übrigen wird auf A-allgemeinde Verfahrensbedingungen verwiesen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Produktpreise für Endnutzer 10 Pkt.Kosten
Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungsvorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welcne wir verweisen.
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Technische Netzbeschaltung der Weitverkehrsebene 5 Pkt.Qualität
Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungsvorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welcne wir verweisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt der Auftraggeber es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 9.800.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbHZuschlagswert 3.724.220 €1 Veröffentlichung
- 09.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 181 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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