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Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum NGA-Breitbandausbau im Landkreis Emmendingen, Stufe III Schulen
Landratsamt Emmendingen · Emmendingen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Ziel des Landkreises Emmendingen ist es, eine flächendeckende NGA-Versorgung im Landkreis zu gewährleisten und den noch unterversorgten 27 Adresspunkten (Schulen) zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Hierzu erfolgt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Rahmen der sog. Wirtschaftlichkeitslückenförderung, mit der die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines NGA-Netzes auf Basis eines Zuwendungsvertrages an ein TK-Unternehmen übertragen werden soll. Die im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen an das beauftragte Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb des Gigabitnetzes weitergeleitet werden. Gleiches gilt für die Kofinanzierung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung bzw. VwV Gigabitmitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Der Landkreis Emmendingen vergibt eine Dienstleistungskonzession für den Ausbau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes (Gigabitnetz) zur Versorgung von 27 Schulstandorten mit mindestens 1 Gbit/s symmetrischer Datenrate.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb unter entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV in Verbindung mit § 17 Abs. 1 VgV sowie den in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) erläuterten Verfahrensbedingungen. Eine Aufteilung in Gebietslose erfolgt nicht. Das Verfahren wird in mehreren Stufen wie folgt durchgeführt: Verfahrensstufe 1: In der ersten Verfahrensstufe sind die TK-Unternehmen zunächst aufgefordert, einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen einzureichen. Verfahrensstufe 2: Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zum weiteren Verfahren zugelassenen Unternehmen aufgefordert, ihre indikativen Erstangebote auf Basis der Vergabeunterlagen einzureichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen). Ergänzender Hinweis: Weiteres Auswahlverfahren Breitbandausbaustufe II und Kombination von Angeboten: Der Landkreis Emmendingen führt parallel ein weiteres Auswahlverfahren für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum NGA-Breitbandausbau im Landkreis Emmendingen durch (veröffentlich u.a. im EU-Amtsblatt: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/858480-2025). Dieses Auswahlverfahren betrifft die Breitbandausbaustufe II im Landkreis Emmendingen mit unterversorgten Adress-punkten in den Gemeinden Bahlingen a.K., Biederbach, Elzach, Emmendingen, Endingen a.K., Forchheim, Freiamt, Gutach i.Br., Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Reute, Reinhausen, Riegel a.K., Sasbach a.K., Sexau, Simonswald, Teningen, Waldkirch, Weisweil, Winden im Elztal und Wyhl a.K.). Es ist vorgesehen, das hiesige Auswahlverfahren zur Breitbandausbaustufe III im weiteren Verlauf mit dem Auswahlverfahren zur Breitbandausbaustufe II zeitlich derart zusammen zu führen, dass die Fristen für die Abgabe der finalen Angebote zusammenfallen. Der Landkreis behält sich vor, den teilnehmenden TK-Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, die Angebote für beide Verfahren zu kombinieren und eine Reduzierung der Wirtschaftlichkeitslücke für den Fall anzubieten, dass der Zuschlag auf beide Angebote erfolgt. Hierbei würde das jeweilige Angebot für die Breitbandstufe II und III einzeln gewertet sowie eine evtl. Reduzierung nur berücksichtigt werden, wenn ein Bieter für beide Stufen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die weiteren Einzelheiten werden den TK-Unternehmen in den jeweiligen Auswahlverfahren bekannt gegeben.“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz. Bei Bewerbergemeinschaften: Mindestens ein Mitglied muss diesen Nachweis vorlegen.
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Eintragung Handelsregister
Auszug aus dem einschlägigen Register (Berufs- oder Handelsregister) nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen. Bei Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von - 5.000.000,00 EUR bei Personenschäden; - 5.000.000,00 EUR für Sachschäden; - 1.000.000,00 EUR Vermögensschäden; Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherungen ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme/n entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung/en einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre/Kalenderjahre gemäß Formularsammlung. Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2023 bis 2025) gesamt: 2 Millionen EUR netto. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Erklärung gem. Formularsammlung, dass die erforderliche technische Ausstattung sowie genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die erfolgreiche Planung und Projektierung sowie die Errichtung und die Inbetriebnahme des NGA-Netzes und den Netzbetrieb im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Erklärung zu mindestens 3 Referenzen jeweils in Form einer aussagekräftigen Darstellung. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen: - es handelt sich um in den Jahren 2020 bis 2025 erbrachte Leistungen (Inbetriebnahme des Netzes); - die Leistungen sind im Hinblick auf die Technik und das Volumen vergleichbar mit den Leistungen dieses Vergabeverfahrens, d.h. die Referenzprojekte betreffen die erfolgreiche Planung und Projektierung sowie die Umsetzung des Aufbaus und der Inbetriebnahme eines glasfaserbasierten NGA-Netzes mit jeweils mindestens 25 geförderten und versorgten Adressen (einschl. homes-passed); - bei mindestens einer Referenz muss es sich um ein Projekt handeln, welches nach der Breitbandförderung des Bundes im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsförderung gefördert wurde/wird. Die Referenzen für verschiedene Leistungen können von demselben Konzessionsgeber/Auftraggeber oder von verschiedenen Konzessionsgebern/Auftraggebern stammen. Für den Fall, dass der Bieter die Tiefbauleistungen und die dazugehörigen Planungsleistungen nicht selbst durchgeführt hat, ist zu erklären, dass das Unternehmen die Projektierung, die Untervergabe von Bauleistungen sowie die Durchführung der Planungs- und Bauleistungen ordnungsgemäß gesteuert und überwacht hat und damit die vertragsgerechte Erstellung der passiven Infrastruktur gewährleistet worden ist. Der Inhalt der Erklärungen richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung). Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Verfahren erstreckt sich auf die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Nach der weit überwiegenden Rechtsprechung zu Dienstleistungskonzessionen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell unterliegen derartige Auswahlverfahren der Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB. Aufgrund des beihilfen- und förderrechtlichen Hintergrunds hat der Landkreis das Vergabeverfahren gleichwohl an den Regelungen der §§ 97 ff. GWB, KonzVgV und der VgV ausgerichtet, um den Anforderungen an ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies wettbewerbliches Auswahlverfahren im Einklang mit den Grundsätzen der Vergabevorschriften gerecht zu werden. Ob sich die vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB im Falle eines Nachprüfungsantrages für zuständig erklären, kann die Vergabestelle nicht bestimmen. Daher wird vorsorglich auf folgende Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen für den Fall der Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts hingewiesen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 26.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 981 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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