Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum NGA-Breitbandausbau im Landkreis Emmendingen, Stufe III Schulen
Landratsamt Emmendingen · Emmendingen · Baden-Württemberg
Beschreibung
Ziel des Landkreises Emmendingen ist es, eine flächendeckende NGA-Versorgung im Landkreis zu gewährleisten und den noch unterversorgten 27 Adresspunkten (Schulen) zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Hierzu erfolgt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Rahmen der sog. Wirtschaftlichkeitslückenförderung, mit der die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines NGA-Netzes auf Basis eines Zuwendungsvertrages an ein TK-Unternehmen übertragen werden soll. Die im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen an das beauftragte Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb des Gigabitnetzes weitergeleitet werden. Gleiches gilt für die Kofinanzierung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung bzw. VwV Gigabitmitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Der Landkreis Emmendingen vergibt eine Dienstleistungskonzession für den Ausbau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes (Gigabitnetz) zur Versorgung von 27 Schulstandorten mit mindestens 1 Gbit/s symmetrischer Datenrate.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb unter entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV in Verbindung mit § 17 Abs. 1 VgV sowie den in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) erläuterten Verfahrensbedingungen. Eine Aufteilung in Gebietslose erfolgt nicht. Das Verfahren wird in mehreren Stufen wie folgt durchgeführt: Verfahrensstufe 1: In der ersten Verfahrensstufe sind die TK-Unternehmen zunächst aufgefordert, einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen einzureichen. Verfahrensstufe 2: Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zum weiteren Verfahren zugelassenen Unternehmen aufgefordert, ihre indikativen Erstangebote auf Basis der Vergabeunterlagen einzureichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen). Ergänzender Hinweis: Weiteres Auswahlverfahren Breitbandausbaustufe II und Kombination von Angeboten: Der Landkreis Emmendingen führt parallel ein weiteres Auswahlverfahren für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum NGA-Breitbandausbau im Landkreis Emmendingen durch (veröffentlich u.a. im EU-Amtsblatt: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/858480-2025). Dieses Auswahlverfahren betrifft die Breitbandausbaustufe II im Landkreis Emmendingen mit unterversorgten Adress-punkten in den Gemeinden Bahlingen a.K., Biederbach, Elzach, Emmendingen, Endingen a.K., Forchheim, Freiamt, Gutach i.Br., Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Reute, Reinhausen, Riegel a.K., Sasbach a.K., Sexau, Simonswald, Teningen, Waldkirch, Weisweil, Winden im Elztal und Wyhl a.K.). Es ist vorgesehen, das hiesige Auswahlverfahren zur Breitbandausbaustufe III im weiteren Verlauf mit dem Auswahlverfahren zur Breitbandausbaustufe II zeitlich derart zusammen zu führen, dass die Fristen für die Abgabe der finalen Angebote zusammenfallen. Der Landkreis behält sich vor, den teilnehmenden TK-Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, die Angebote für beide Verfahren zu kombinieren und eine Reduzierung der Wirtschaftlichkeitslücke für den Fall anzubieten, dass der Zuschlag auf beide Angebote erfolgt. Hierbei würde das jeweilige Angebot für die Breitbandstufe II und III einzeln gewertet sowie eine evtl. Reduzierung nur berücksichtigt werden, wenn ein Bieter für beide Stufen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die weiteren Einzelheiten werden den TK-Unternehmen in den jeweiligen Auswahlverfahren bekannt gegeben.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 324 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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