AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f84ffdb1-0f32-4b88-bd0f-e480495f0b1f) · Abgerufen am 28.09.2026 23:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/31d67dcc-1302-405f-81fc-953349fea3e9/

Sicherungsleistungen - Erneuerung Lärmschutzwände 5503/5581

Notice-ID: 31d67dcc-1302-405f-81fc-953349fea3e9 · Procedure-ID: 23790881-1f7f-4d3a-9bae-30bbf6207133

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
16.10.2025
Frist (Submission)
11.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Mehrere vorhandenen Lärmschutzwände auf der Strecke 5503/5581 sind aufgrund ihrer Bauweise technisch abgängig, bzw. bedarf es bei einigen transparenten Elementen aufgrund fehlender Rückhaltesysteme einer Mängelbeseitigung. Diese sollen in gleichem Umfang durch neue Lärmschutzwände ersetzt werden. Es ist ein Neubau in gleicher Lage, Länge und Höhe bzw. ein Austausch der betroffenen Elemente angedacht. Die Sperrpausen finden im Jahr 2026 statt und bestehen aus 260 nächtlichen Schichten.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.01.2026
Ende
28.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).