Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauuntemehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten
Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis, oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, auch für diese anderen Unternehmen, auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung
von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.