AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-190744aba22-22f0b2635e6f88d) · Abgerufen am 17.08.2026 13:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/323046b7-81b2-417b-84cb-e06671bf02d9/

Beschaffung Gas- und Wasserzähler 2025-2027

Notice-ID: 323046b7-81b2-417b-84cb-e06671bf02d9 · Procedure-ID: 172855f8-f44f-4521-b601-6d33e917aca7

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Veröffentlicht
02.07.2024
Frist (Submission)
01.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
38550000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
4.200.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Gas-und/oder Wasserzählern 2025-2027

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Wasserzähler

Geschätzter Wert
1.700.000 €

Los 2 — Gaszähler

Geschätzter Wert
2.500.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).