AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/323309b4-5ee5-4fe2-b29e-22d4d2f9f37a) · Abgerufen am 29.10.2026 22:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/323309b4-5ee5-4fe2-b29e-22d4d2f9f37a/

Holzfenster Sonnenschutz Eingangstuer

Notice-ID: 323309b4-5ee5-4fe2-b29e-22d4d2f9f37a · Procedure-ID: dba5175a-58af-49ee-984d-d70cf23d95a2

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Staatl. Bauamt München 1, München
Veröffentlicht
13.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
560.251 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Generalsanierung Dienestgebäude Bauteil A,D, Theatinerhof Leistungen Arbeiten im Bestand, mit folgenden Teilleistungen: (Alle Leistungen Aufbauen, vorhalten und Rückbauen) Demontage Holzfenster, inkl. Fensterbank, inkl. Entsorgung: ca. 148 Stk Demontage Rollläden und Jalousien, Außen: ca. 79 Stk Schutzmaßnahmen Witterungsschutz: 72 Stk bzw. 400 qm Holzfenster ohne Brandschutzanforderung mit Beschichtung: 138 Stk Holzfenster mit Brandschutzanforderung mit Beschichtung: 2 Stk Sanierung Hauseingangstüren: 1 Stück Sonnenschutz: Senkrechtmarkise: 83 Stk

Vertragslaufzeit

Beginn
17.09.2026
Ende
13.08.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Noll Fensterbau GmbH
Vertragsabschluss
12.10.2026
Zuschlagsentscheidung
12.10.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).