AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 08:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/323a9e8f-b3e2-4b93-8440-e220faf0eb02/

Verkehrsanlagenplanung - Umgestaltung Straßenraum Holmberg inkl. Knotenpunkte Gemeinde Harrislee

Notice-ID: 323a9e8f-b3e2-4b93-8440-e220faf0eb02 · Procedure-ID: 7cbb6aa4-4395-44ac-b095-c4793c602d5b

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Stammdaten

Auftraggeber
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als Treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Harrislee, Kiel
Veröffentlicht
06.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In Abstimmung mit der Gemeinde Harrislee beabsichtigt die GOS mbH in ihrer Funktion als Sanierungsträger der Gemeinde Fachplanungsbüros für die Umgestaltung des Straßen- und Verkehrsraums Homberg inkl. Knotenpunkte unter Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit und Klimaschutz zur Stärkung des Radverkehrs zu beauftragen. Gegenstand der Vergabe sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI und optional Ingenieurbauwerke/Entwässerung gem. § 43 HOAI sowie eine freiraumplanerische Zuarbeit in den Leistungsphasen 2 und 3. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Näheres zum Auftragsgegenstand ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu entnehmen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).